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Typische Abmahngründe: Irreführende Werbung, falsche Preisangaben, fehlende Pflichtangaben,
Verstösse gegen AGB-Recht, Markenrechtsverletzungen, unlautere Geschäftspraktiken. Eine Abmahnung enthält meist eine Unterlassungserklärung und eine Kostenforderung. Wichtig: Unterschreiben Sie nie ungeprüft - lassen Sie sich vorher von unserem Expertenteam beraten! Erste Abmahnung: Seit der UWG-Reform gedeckelt für kleinere Unternehmen. Das Wettbewerbsrecht orientiert sich beim Streitwert weitestgehend an der Grösse des Verletzten.Was natürlich Kapitalkräfige bevorteilt, die oft so etwas wie einen Gerichtstourismus initiieren. Bei höheren Streitwerten: Kosten können mehrere tausend Euro betragen, abhängig von Geschäftsbeziehung und Wiederholungsgefahr Zusätzliche Kosten: Vertragsstrafe bei Wiederholung, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche sind möglich und werden auch oft gefordert. Achtung: Viele "Abmahnkanzleien" fordern überhöhte Kosten. Oft können diese deutlich reduziert oder ganz abgewehrt werden. Lassen Sie die Berechtigung und Höhe immer professionell prüfen!
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