![]() ![]() ![]() .Themenseiten: Arbeitsrecht | Mietrecht | Familienrecht | Scheidung | Erbrecht | Verkehrsrecht | Vertragsrecht | Strafrecht | Betreuungrecht | > Anwaltlicher Notdienst |....Scheidungskosten > Gerichtskosten, Kosten des Anwalts _Die Kosten für eine Scheidung werden oft unrealistisch hoch eingeschätzt. Ich, wir wollen uns scheiden lassen. Welche Kosten kommen denn auch uns zu? Auch eine oft gestellte Frage. Was man meist ziemlich sicher sagen kann ist, dass die Scheidung oft teurer als die Hochzeit kommt. Für einen Nichtjuristen ist es doch manchmal etwas unübersichtlich. Die Frage kann auch hier nur beispielhaft beantwortet werden, um einem Interessierten einen ungefähren Einblick zu verschaffen. Grundsätzliche Berechnungsgrundlage ist das Nettoeinkommen der Scheidungswilligen der letzten drei Monate der Ehe. Dabei ist es egal, ob einer gearbeitet und verdient hat oder beide. Es wird alles in einen Topf geworfen. Nehmen wir jetzt mal als Berechnungsgrundlage ein Totaleinkommen von rd. 10 000 Euro, dann betragen die Gerichtskosten der Scheidung rd. 440,00 Euro, die Kosten für einen Anwalt betragen mit Auslagenpauschale und Mehrwertsteuer rd. 1550.00 Euro. Aus diesem Beispiel wird ersichtlich, warum es nicht unklug ist eine sogenannte einvernehmliche Scheidung durchzuführen, für die es nur einen Rechtsanwalt braucht. Den, der den Scheidungsantrag stellt. Zu einer einvernehmlichen Scheidung ist auch nicht immer eine Scheidungsfolgenvereinbarung notwendig, aber sie kann hilfrecht sein
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