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Vereinbarungen für den Fall der Scheidung _

Scheidungsfolgenvereinbarung _

Klingt kompliziert, ist es aber nicht.

Jeder hat sicherlich schon einmal davon gehört, dass zwei Liebende, die sich das Jawort geben wollen, doch sicherheitshalber einen Ehevertrag abschliessen.

Weil; man ja nie wissen kann.

In einem solchen Ehevertrag kann man grundsätzlich alles klären, was man geklärt haben will.

Normalerweise leben Ehepaare ohne einen Vertrag im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, was schlicht heisst, dass alles was während der Ehe hinzugewonnen wird (an materiellen Gütern, nicht an Erfahrung!) am Ende dieser Ehe zu teilen ist.

In einem Ehevertrag kann man aber auch andere Formen der Güterverteilung vereinbaren.

In gleichem Ehevertrag kann man dann auch gleich festlegen, wie was im Falle einer Scheidung gehandhabt werden soll.
Das können die Liebenden faktisch nach Gutdünken festlegen. Die Frage des Unterhalt kann geregelt werden. Es kann auch ganz auf Unterhalt verzichtet werden. 

Gleiches gilt auch für den Versorgungsausgleich etc.

Wird ein solcher Vertrag vor oder während der Ehe gemacht, nennt man das Ehevertrag. 

Versteht man sich nicht mehr, will die Scheidung und ist aber noch nicht so sehr verstritten, dass man nicht mehr miteinander redet, kann man eine solche Vereinbarung auch noch treffen. Dann nennt man das ganze Scheidungsfolgenvereinbarung.

So einfach kann Recht manchmal sein.

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Ersetzt eine solche Vereinbarung den Anwalt, den zumindest der braucht, der die Scheidung einreicht?

Nach den neuen, aber mittlerweile 10 Jahre alten "neuen" Regelungen des Familienrechts, soll dies der Fall sein, weil ALLES was bei einer Scheidung zu regeln ist vertraglich zwischen den Eheleuten geregelt wurde und nur noch die Scheidung vom Scheidungsrichter in Form eines Urteils ausgesprochen werden muss.

In der täglichen Praxis scheint sich das aber auch nach 10 Jahren noch nicht durchgesetzt zu haben.

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