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Infos zu Fragen zum Scheidungsrecht, zur Trennung, zur Scheidung:

Scheiden tut weh. Das gilt überall und ganz besonders, wenn sich da zwei Menschen trennen, die sich einmal geliebt haben, immer füreinander da sein wollten, dann irgendwann gemerkt haben, dass es nicht so klappt, wie die rosarote Brille es verhiess.

Rechtsanwälte, die sich mit Scheidungen befassen berichten dabei, dass es bei der Trennung vom Partner einige grundlegende Gemeinsamkeiten sowohl bei Frauen, als auch bei Männern gibt:

Männer neigen (wohl aus Bequemlichkeit) dazu länger in einer unbequemen Partnerschaft - Ehe - zu verweilen und wenn dann der Wunsch nach Trennung kommt ist meist eine neue Bekanntschaft der Grund oder die Ehe ist so zur Hölle geworden, dass auch ihre Bequemlichkeit das nicht mehr ausgleichen kann.

Frauen neigen vielfach dazu während der Ehezeit mit dieser abzuschliessen (wovon der Partner meist nichts merkt oder nichts merken will) und wenn sie dann einen Schlusspunkt setzen ist der fast immer unumstösslich, den Partner fällt oft aus allen Wolken und will es nicht glauben.

Diese Gegensätzlichkeiten enden dann oft mit Hass und Rachegedanken. Auf beiden Seiten. Hier für die emotionale Aufladung ein Ventil zu finden, für "Abkühlung" zu sorgen, stellt für einen mit einer Scheidung beauftragten Anwalt oft die grössere Herausforderung dar, als die rechtliche Seite.

Weil der Partner nicht mehr "erreichbar" ist, sind dann oft die Kinder die Leidtragenden, weil diese als Transmitter, oft nicht mal wirklich bewusst, "benutzt" werden.

Deshalb auch diese Sonderseite, denn eigentlich ist das Scheidungsrecht lediglich ein Teil des Familienrechts.

Die bei unserer Anwaltshotline angeschlossenen Anwälte kennen die Probleme, die sich aus Trennung und Scheidung ergeben aus vielen Fällen, die an sie herangetragen wurden und deshalb aus Erfahrung sensibilisiert, wenn es um das Thema Scheidung, Trennung und allem geht, was damit folglich und leider verbunden ist.

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Hier einige Informationen, die viele Trennungswillige schon im Vorfeld interessieren:

 

Scheidungsrecht > Scheidung > Ausgleichsunterhalt

Ein vielfacher Irrglaube ist, dass derjenige, der mehr verdient dem geschiedenen Ehepartner immer Unterhalt zu zahlen hätte. Dem ist nicht so. Entscheidend ist, ob der Unterhalt Fordernde bedürftig ist, d. h., er muss sich in einer finanziellen Lage befinden, aus der heraus er seinen Lebensunterhalt nicht bestreiten kann.

Sehen Sie > Scheidungsrecht - Ausgleichsunterhalt > ../Rechtsberater/scheidung-ausgleichsunterhalt.html

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Scheidungsrecht > Scheidung > Hausrat

Nicht immer gibt es bei einer Scheidung Millionen zu verteilen, die irgendwo ungenutzt und gewinnbringend auf einem Bankkonto schlummern. Es geht auch um die profanen Dinge des täglichen Lebens wie z. B. das Auto oder den Hausrat. Hier stellt sich die Frage, wer was erhält.

Sehen Sie: Scheidung - Hausrat > ../Rechtsberater/scheidung-hausrat.html

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Scheidungsrecht > Immobilien

Die gesetzlichen Normen der Zugewinngemeinschaft sagen, dass alles was während einer Ehe hinzugewonnen wird, bei der Trennung geteilt wird. Wie aber sieht es aus bei einem Erbe oder einer Schenkung, die einer erhalten hat. Wie sieht es mit Immobilien aus? Hier geht es ja meist nicht um Kleingeld und deshalb kochen oft die Emotionen hoch.

Scheidungsrecht - Immobilien > ../Rechtsberater/scheidung-immobilien.html

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Scheidungsrecht - Lebensversicherungen

Bei Scheidung findet ein Versorgungsausgleich statt. Auch Lebensversicherungen können Vorsorgeaufwendungen sein. Wie sieht es bei der Scheidungsauseinandersetzung und Trennung mit der Lebensversicherung aus, die einer der Scheidenden vielleicht schon Jahre vor der Hochzeit oder während der Ehe abgeschlossen hat?

Scheidung - Lebensversicherung > ../Rechtsberater/scheidung-lebensversicherungen.html

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Scheidungsrecht > Ehewohnung

Auch immer wieder ein Streitpunkt wenn zwei sich trennen: Wer darf in der Wohnung, der Eigentumswohnung, dem ehemals gemeinsamen Haus bleiben? Wer muss ausziehen? Wie sieht das mit den Kindern aus?

Hier kommt es oft zu tätlichen Auseinandersetzungen die möglichst zu vermeiden sind, vor allem, wenn es Kinder gibt, welche die Agressionen unmittelbar mitbekommen.

Sehen Sie > Scheidungsrecht - Ehewohnung > ../Rechtsberater/scheidungsrecht-ehewohnung.html

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Scheidungsrecht > Unterhalt

Ein nicht seltener Fall ist, dass der nicht erwerbstätige und mobile Teil eines Ehepaares geht, dem Berufstätigen die Kinder und die Wohnung zurücklässt und dann auch noch Unterhalt fordert. Welche Möglichkeiten bleiben dem so Zurückgelassenen?

Scheidung - Unterhalt > ../Rechtsberater/scheidungsrecht-unterhalt.html

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Scheidungsrecht > Unterhalt > Mehrbedarf

Auch wenn die Regelungen und Vereinbarungen zum Unterhalt des Kindes und der Person, bei welcher das Kind lebt, eigentlich klar sind, kann es immer wieder zu Ausgaben kommen, die in den Bereich des sogenannten Mehrbedarf hineinreichen. Hier stellt sich dann immer die Frage, wer für diesen Mehrbedarf finanziell aufzukommen hat. Der Mehrbedarf im Unterhaltsrecht: Ein mehr als kompliziertes Thema.

Scheidungsrecht - Unterhalt - Mehrbedarf > ../Rechtsberater/scheidung-unterhalt-mehrbedarf.html

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Scheidungsrecht > Vermögensaufteilung der Ehegatten

Bei der Trennung geht es vor Gericht ans Eingemachte, das "Vermögen" wird aufgeteilt. Was jedoch unter dieses Vermögen fällt, darüber hat meist jeder so seine eigene Vorstellung. 

Scheidung - Vermögensauseinandersetzung > ../Rechtsberater/scheidung-vermoegen.html

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Scheidungsrecht > Zugewinnausgleich

Wer heiratet und nicht Besonderes vereinbart lebt automatisch im sogenannten Zugewinnausgleich. Nur darüber, was in diesen Zugewinn fällt ist nicht immer so klar, denn nicht alles was in der Ehezeit hinzukommt ist auch dem Zugewinn zuzurechnen.

Scheidungsrecht - Zugewinnausgleich > ../Rechtsberater/scheigungsrecht-zugewinnausgleich.html

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Scheidungsrecht > Einleitung der Scheidung

Eine Scheidung muss auch irgendwann von irgendwem eingeleitet werden. Die Scheidung muss "beantragt" werden damit etwas in Gang kommt. Hier gibt es bei Betroffenen schon die ersten Wissenslücken. Wenn sich zwei auch noch, bei Bekanntwerden eines Trennungsverlangens, miteinander normal austauschen können, kann das alles ohne grossen Ärger und Geldeinsatz über die Bühne gehen.

Sehen Sie > Scheidung - Scheidungseinleitung > ../Rechtsberater/eherecht-scheidungsantrag.html

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