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Familienrecht > Eherecht > Scheidungsrecht > Ehevertrag _

Ein Ehevertrag kann Ärger vermeiden, aber auch richtig Ärger machen.

Ein Ehevertrag kann vor der Ehe, aber auch zu jedem Zeitpunkt während der Ehe geschlossen werden.

Die Praxis zeigt jedoch, dass, wenn an einen Ehevertrag gedacht wird, der bessere Zeitpunkt der vor der Ehe ist.

Die Erklärung ist relativ einfach.

Gibt es keine ehevertraglichen Regelungen greifen die gesetzlichen Regelungen und die sind auf einen Ausgleich ausgelegt, was naturgemäss auch zu entsprechenden Streiterein führt, wenn es mal mit der Liebe nicht mehr so klappt.

Wird ein Ehevertrag abgeschlossen, läuft es meistens darauf hinaus, dass jemand der schon vom Gesetz vorgegebene Rechte hat auf diese ganz oder teilweise verzichten muss.

Niemand steckt aber gerne zurück, wenn er bestimmte Vorteile aufgeben soll, wie das der Fall ist, wenn die Partner erst mal ohne eine vertragliche Vereinbarung zu haben geheiratet haben.

In einem Ehevertrag können auch bereits Regelungen für den Fall der Scheidung aufgenommen werden.

Ist die Scheidung bereits beschlossene Sache und man regelt die Scheidungsfolgen dann in einem Vertrag wird aus dem Ehevertrag dann eine Scheidungsfolgenvereinbarung.

Siehe: Scheidungsfolgenvereinbarung

Natürlich kann man einen Ehevertrag auch ohne notarielle Hilfe und Bestätigung abschliessen. Fühlt sich aber dann einer an die Vereinbarungen nicht mehr gebunden sind die Vereinbarungen hinfällig.

Es bedarf des Wirksamwerden also einer Beurkundung durch einen Notar.

Eine solche Vereinbarung vor einem Notar kann auf die Erbfolge regeln.

Geregelt können weiterhin werden:

Der Güterstand. Die ohne Abmachung bestehende Güterstand der Zugewinngemeinschaft kann abgeändert, bzw. modifiziert werden.

Es können Regelungen zu Hausrat und Ehewohnung getroffen werden.

Der Versorgungsausgleich kann in einem solchen Vertrag vorab geregelt werden.

Ebenso der nacheheliche Unterhalt.

Dann, wie schon weiter oben erwähnt, die Erbfolge und Regelungen des Pflichtteils.

Da wir in Deutschland Vertragsfreiheit haben, kann zwischen den Eheleuten praktisch so gut wie alles geregelt werden, egal wie unvorteilhaft es für den Einzelnen sein mag, solange es nicht gegen zwingende gesetzliche Vorschriften, die guten Sitten oder Treu und Glauben verstösst.

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Rechtsanwalt am Telefon > Scheidung 

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Was kann noch per Ehevertrag geregelt werden?

Geregelt können weiterhin werden:

Der Güterstand. Die ohne Abmachung bestehende Güterstand der Zugewinngemeinschaft kann abgeändert, bzw. modifiziert werden.

Es können Regelungen zu Hausrat und Ehewohnung getroffen werden.

Der Versorgungsausgleich kann in einem solchen Vertrag vorab geregelt werden.

Ebenso der nacheheliche Unterhalt.

Dann, wie schon weiter oben erwähnt, die Erbfolge und Regelungen des Pflichtteils.

Da wir in Deutschland Vertragsfreiheit haben, kann zwischen den Eheleuten praktisch so gut wie alles geregelt werden, egal wie unvorteilhaft es für den Einzelnen sein mag, solange es nicht gegen zwingende gesetzliche Vorschriften, die guten Sitten oder Treu und Glauben verstösst. 
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Anwaltliche Unterstützung, bevor irgendetwas unterschrieben wird, ist hier schon fast ein Muss.

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