Primärthemen: Arbeitsrecht | Mietrecht | Familienrecht | Scheidung | Erbrecht | Verkehrsrecht | Vertragsrecht | Strafrecht | | Betreuungrecht | | Anwaltlicher Notdienst | Recht: Justitia Direct > www.anwaltshotline.orgTelefonberatung: Meist 24 Stunden täglich, auch SA + SO. Beratung per Mail: Jederzeit Erbrecht - Rechtsanwälte
beraten zum Thema - Der Wert
des Erbes ermittelt sich nach dem zum
Zeitpunkt des Erbfalles vorhandenen Vermögen,
abzüglich der zu berücksichtigenden Nachlassverbindlichkeiten. Diese den
Wert des vererbten Vermögens schmälernden
Nachlassverbindlichkeiten dürfen
nicht in Form einer Pauschale
in Ansatz gebracht werden, sondern
sind konkret dem Grund und der Höhe nach
zu ermitteln und zu belegen. Wenn der
Nachlassverwalter jetzt also behauptet, der
Nachlass müsse um Zusatzkosten gemindert
werden, so hat sie diese Zusatzkosten
auf Verlangen
der übrigen Erben zu belegen. Die
Nachlassverwalterin ist also
verpflichtet, den
übrigen Erben Auskunft über den
Bestand des
Nachlasses und den Verbleib von Nachlassgegenständen
zu erteilen (§ 2027 BGB). -------- Da Sie
nun aber von der Erbfolge ausgeschlossen
sind und nur den Pflichtteil geltend
machen können, erhalten Sie als
Pflichtteil die Hälfte dessen, was Sie
geerbt hätten. Damit beträgt Ihr
Pflichtteil 1/4 der Erbmasse. Wenn der
Stiefvater versterben würde, bevor Sie
den Pflichtteil geltend machen würden,
würde sich an Ihrem Pflichtteil nichts
ändern, denn Pflichtteilsansprüche
verjähren in drei Jahren ab Kenntnis
des Erbfalls. ---------- Sollte das
Testament also nicht vollständig von
Hand geschrieben sein, ist es nicht
rechtswirksam und Sie haben nicht nur
Anspruch auf den Pflichtteil, sondern
sind Erbe geworden. Abgesehen davon
kann Ihnen der Pflichtteil nur bei
Vorliegen der Voraussetzungen des §
2333 BGB entzogen werden. Diese sind
gegeben, wenn: der
Abkömmling dem Erblasser, dem Ehegatten
oder einem anderen Abkömmling des
Erblassers nach dem Leben trachtet - - der Abkömmling
sich einer vorsätzlichen körperlichen
Misshandlung des Erblassers oder des
Ehegatten des Erblassers schuldig macht
- ------ Viele Fragen
z. B. zum Testament und dazu wie ein korrekt
erstelltes Testament auszusehen hat, beantworten
Ihnen die bei unserer Hotline angeschlossenen
Rechtsanwälte in wenigen Minuten zu einem günstigen
Preis. .................................... Weiter zu - Erbrecht 1 || Familienrecht || Arbeitsrecht || Mietrecht |
Copyright: Justitia Direct - Saarbrücken (Saarland) |