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Stichwort: Was umfasst das Mietrecht?

Das Mietrecht gehört zu den Rechtsgebieten, dass die Gerichte sehr beschäftigt. Zur Zeit haben wir ein modifiziertes Mietrecht, dass jedoch in vielen Punkten wenig durchdachte Regelungen enthält und immer wieder den Bundesgerichtshof beschäftigt. (Renovierung, Auslegung der Kündigungsvereinbarung etc) 

So ist denn vieles im Mietrecht von Rechtssprechung geprägt.

Geregelt ist das Mietrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ab dem Paragrafen 535.

Die Regelungen zum Zustandekommen eines Vertrages - wie es auch der Mietvertrag ist - sind im Mietrecht nicht gesondert geregelt. Die Regelungen dazu finden sich im allgemeinen Teil des BGB.

Aber gerade bei der vertraglichen Gestaltung im Vorfeld eines Mietverhältnisses werden die meisten Fehler gemacht, die später zu Streitereinen führen. Sowohl von Vermietern, wie auch Mietern.

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! Fragen zum Mietrecht? 


Fast nirgendwo wird schlimmer gestritten, als im Mietstreitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter.
Etwas Gelassenheit der Parteien würde manchmal sicherlich viel bringen.

Machen Sie sich schlau und bringen Sie dann Ihre Argumente vor.

Machen Sie sich schlau, befragen Sie schon vorab einen Rechtsanwalt, den Sie über unsere Hotline an 7 Tagen in der Woche täglich bis in die späten Abendstunden (und oft auch in der Nacht) telefonisch erreichen.

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