![]() ![]() ![]() Themenseiten: Arbeitsrecht | Mietrecht | Familienrecht | Scheidung | Erbrecht | Verkehrsrecht | Vertragsrecht | Strafrecht | Betreuungrecht | > Anwaltlicher Notdienst |....Stichwort: AktivlegitimationHört sich für juristische Laien kompliziert uns wichtig an. Ist es aber im Grund genommen nicht.Aktivlegitimation bedeutet: Wer einen Anspruch hat, ist damit legitimiert diesen aktiv einzufordern. Simples Beispiel: Sie haben irgendwo Schulden und bezahlen diese nicht, dann ist Ihr Gläubiger aktivlegitimiert Sie zu verklagen. Haben Sie diese Schulden aber nicht und es fordert jemand trotzdem etwas von Ihnen, sind Sie auch aktivlegitimiert z. B. eine negative Feststellung von einem Gericht zu fordern: Nämlich festzustellen, dass das Geforderte zu Unrecht gefordert wird. Derjenige der zu Unrecht von Ihnen gefordert hat, wäre in diesem Fall der Passivlegitimierte. .... Fragen zur Aktivlegitimation oder Passivlegitimation? ... Impressum | Datenschutzerklärung ... ![]() Anwaltshotline > Rechtsberatung Pferderecht | Rechtsberatung Wettbewerbsrecht | Rechtsberatung Familienrecht | Rechtsberatung Betreuungsrecht | Rechtsberatung Zwangsvollstreckung | Rechtsberatung Inkasso | Rechtsberatung Arbeitsrecht | Rechtsberatung Erbrecht | Rechtsberatung Mietrecht | ![]() ![]() |