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Stichwort: Internetscheidung _

Scheidung online _

Die sogenannte Onlinescheidung was schon immer möglich. Was sich geändert hat, ist lediglich, dass mit den Mitteln des Internets (eMail) alles weniger zeitaufwändig ist. Das ist aber das Einzige, was die Fernscheidung von der Scheidung online unterscheidet. Und natürlich der Name: Onlinescheidung klingt viel moderner, klingt danach, als wäre es etwas Neues, was erst durch das Internet möglich geworden war.

Früher ging der Schriftverkehr zwischen Anwalt und Mandant per normaler Post, heute per Mail. Mit den Gerichten muss der Anwalt aber nach wie vor per Post kommunizieren.

Viele werbende Anwälte tun nun also so, als wären sie die Spezialisten in einem völlig neuen rechtlichen Bereich.

Damit verhält es sich ähnlich wie mit vielen anderen Sachen. Blablacar ist nichts anderes als das, was sich früher Mitfahrzentrale nannte, Airbnb nicht anderes, als das, was sich früher Mitwohnzentrale nannte. Worin sie sich unterscheiden ist die Reichweite, die sie über das Internet erzielen.

Wie funktioniert also das, was sich heute modern Onlinescheidung nennt?

Ganz einfach: Bei einer Scheidung braucht zumindest einer einen Anwalt: Derjenige, der sich scheiden lassen will. Wo dieser ansässig ist, spielt für den Schriftverkehr, für das schriftliche Vorverfahren, keine Rolle.

Haben beide einen Anwalt spielt das für das schriftliche Vorverfahren ebenfalls keine Rolle wo der ansässig ist.

Die Scheidungskandidaten können sich auch zusammen von einem Anwalt gemeinsam vertreten lassen, wenn sie nicht rumstreiten. Auch bei diesem spielt es keine Rolle für den Schriftverkehr zwischen Anwalt und Gericht wo dieser ansässig ist.

Zum Scheidungstermin, und das ist heute nicht anders als vor 50 Jahren, müssen die Anwälte bei Gericht persönlich erscheinen, bzw., sich von einem anderen Anwalt vertreten lassen. Ist der Weg für den Anwalt zu weit, beauftragt er halt einen Kollegen aus der Stadt in der das Scheidungsverfahren anhängig ist. Auch das ist heute nicht anders als vor 50 Jahren, lange vor Internet.

Kann das eine Scheidung verteuern?

Antwort: Muss nicht, aber kann.

Folglich: Mit einer Scheidung online kann jeder Anwalt beauftragt werden.

Es bedarf also nicht zwingend einer Beauftragung derer, die sich Ihnen im Internet als Spezialisten für Onlinescheidungen präsentieren.

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Sie denken über eine Trennung, Scheidung nach? 

Auch, wenn es vielleicht nicht sehr fair klingt und in manchen Fällen vielleicht nicht sehr fair ist: Ein Scheidung sollte gut vorbereitet werden, BEVOR man seinem Ehepartner bekannt macht, dass man sich trennen will.

Warum das so ist, würde den Rahmen eines Rechtslexikons sprengen. Ein Anwalt kann Ihnen zu der entsprechenden Frage in Ihrem Einzelfall mehr sagen. Dazu ist das kostspielige Mandatieren eines Anwalts mit der Scheidung nicht notwendig. Ein Anwalt einer Anwaltshotline hilft Ihnen preisgünstig Fehler im Vorfeld einer Scheidung zu vermeiden, Fehler, die Sie möglicherweise später sehr viel Geld kosten könnten.

Im Kopf dieser Seite finden Sie einen Verweis, der Sie mit den Anwälten unserer Hotline zusammenbringt. Diese stehen Ihnen mittlerweile schon mehr als 20 Jahre täglich, auch Samstag und Sonntag zur Verfügung und mittlerweile so gut wie immer 24 Stunden am Tag. Scheuen Sie sich also nicht, wenn Sie das Problem nicht schlafen lässt, es auch nachts zu versuchen.

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