Was
Sie mir da von dem von Ihnen beauftragten
Rechtsanwalt schreiben lässt eine mehr als
lasche Berufsauffassung des Kollegen vermuten.
Hatten
Sie keine Honorarvereinbarung getroffen?
Ich
würde Ihnen empfehlen, dem Mann zunächst das
Mandat zu entziehen und ihm aufzufordern, dass
er dem Gericht mitteilt, dass er nicht mehr
mandatiert ist.
Das
machen Sie am besten per Einschreiben mit
Rückschein.
Setzen
Sie eine angemessenen Frist. Hier würde ich
einen Zeitraum von einer bis zwei Wochen als
angemessen ansehen.
Passiert
daraufhin nichts, sollten Sie sich an die
zuständige Anwaltskammer wenden und dort die
Sachlage schildern.
Die
Fälle in denen das Gesetz eine
Pfichtverteidigung und das Stellen von einem
Pflichtverteidiger vorsieht sind - bis auf
wenige Ausnahmen - klar definiert.
Ihr
Mann befindet sich - nach Ihren Aussagen - nun
bereits fünf Monate in U-Haft. Das wäre schon
mal der erste Grund, warum ihm ein
Pflichtverteidiger gestellt werden muss.
Auch
das was man Ihrem Mann als Straftat vorwirft ist
ein Grund, ihm einen Pflichtverteidiger
zuzuordnen. Die Strafe, die Ihr Mann zu erwarten
hat liegt über einem Jahr Freiheitsstrafe. Auch
ist zu erwarten, dass ein Strafverfahren
(Hauptverhandlung) vor dem dortigen Landgericht
durchgeführt werden wird.
Das
sind schon gleich mehrere Gründe, warum das
Gericht für Ihren Mann einen Pflichtverteidiger
bestellen muss.
Wie
ich aus Ihrem Nachnamen entnehme sind Sie mit
einem Ausländer (ich hoffe, Sie gestatten mir
diese Formulierung) verheiratet. Wenn Ihr Mann
wegen eventueller Sprachprobleme nicht in der
Lage sein sollte, sich selbst zu verteidigen ist
dies ein weiterer Grund, der für die Bestellung
von einem Pflichtverteidiger spricht.
Hier
einen Pflichtverteidiger zu bestellen steht
jedoch im Ermessen des Gerichts.
Es
gibt noch einige weitere Gründe, die per Gesetz
zur Bestellung eines Verteidigers vorgesehen
sind, diese treffen auf Ihre Situation jedoch
nicht zu, sodass ich mir die Darstellung
derselben hier ersparen darf.
Ich
hoffe Ihnen geholfen zu haben.
Für
Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur
Verfügung.
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