Aus
der Bemerkung Ihres Vermieters ist erkennbar,
dass Sie keinen Zeitmietvertrag abgeschlossen
haben. Ihre Kündigungsfrist beträgt nach der
Mietrechtsreform, egal wann der Mietvertrag
geschlossen wurde, also drei Monate.
Ein
besonderes Interesse eines Mieters an der
Stellung eines Nachmieters ist bei normalen
Mietverträgen nicht mehr gegeben.
Aber
auch vor der Mietrechtsreform war das Märchen
von den drei Nachmietern eben nur eine falsche
Information zum Mietrecht, die quer durch die
Bevölkerung nicht totzukriegen war.
Es
war nie so, dass ein Vermieter einen von drei
Nachmietern akzeptieren muss oder dass bei
Nichtakzept von drei Nachmietern der Mieter
damit aus dem Mietvertrag war.
Die
Stellung eines Nachmieters musste schon immer im
Mietvertrag vereinbart sein. War dies nicht der
Fall, brauchte der Vermieter einen Nachmieter
nicht zu akzeptieren.
Bei
längerfristigen Zeitmietverträgen hatte Mieter
vor der Reform des Mietrechts die Möglichkeit
vom Vermieter die Gestattung einer
Untervermietung zu verlangen. War der Vermieter
damit nicht einverstanden, konnte der Mieter das
Mietverhältnis fristgerecht kündigen.
Diese
Möglichkeit nutzt Ihnen in Ihrem Fall also
nichts.
Ob
der Umzug und die Arbeitsaufnahme in einer
anderen Stadt ein wesentlicher Grund ist vom
Vermieter die Akzeptierung eines Nachmieters zu
verlangen ist - nach meiner Auffassung - mehr
als fraglich. Verschiedene Gerichte haben allein
die Tatsache einer besseren Verkehrsanbindung
als wesentlichen Grund verneint.
Ein
Nachmieter muss für den Vermieter zumutbar
sein, d. h., dass der Vermieter durch die
Stellung eines Nachmieters keine
Verschlechterung seiner Position im Mietvertrag
erleiden darf.
Ein
Nachmieter müsste also zumindest die gleichen
qualitativen (wirtschaftlichen und
persönlichen) Vorausetzungen mitbringen, die
Sie haben.
Auch
kann der Vermieter vom Nachmieter eine höhere
Miete verlangen, wenn es so sein sollte, dass
die derzeitige Miete und der ortüblichen
Vergleichsmiete liegen sollte.
Aus
objektiven Gründen kann ein Vermieter jeden
vorgestellten Nachmieter ablehnen.
Wie
Sie sehen bietet die gegebene Situation
genügend Stoff für Streitereien, sodass zu
überlegen sein sollte, ob es sich lohnt hier
einen Streit vom Zaun zu brechen.
Natürlich
können Sie nun sofort aus der Wohnung ausziehen
und so Tatsachen schaffen. Dann bliebe
abzuwarten, wie Ihr Vermieter reagiert. Gibt er
Ruhe, hat sich damit die Angelegenheit erledigt.
Nur
ausziehen, ohne zu kündigen, fristlos zu
kündigen sollten Sie unterlassen. Im Falle
einer Klage könnte Ihr jetziger Vermieter damit
argumentieren, dass das Mietverhältnis
weiterbesteht und Sie die Miete schuldig
geblieben sind.
Im
schlimmsten Fall müssten Sie im Falle einer
Klage die Miete bis zum Ende der ordentlichen
Mietzeit zahlen.
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