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Muss ein Nachmieter vom Vermieter akzeptiert werden?

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Thema: Mietrecht - Nachmieter - Kündigung -
Ort: Ludwigshafen - November 2005
 
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Frage:   
 

Mir wurde eine Arbeit in einer anderen Stadt angeboten, die ich sofort antreten müsste. Mein Arbeitgeber dort hat eine Wohnung für mich, in die ich sofort einziehen kann.

Das Problem ist, dass ich in der Wohnung in der ich z. Zt. wohne mehr als 1000 Euro im Monat Miete zahle.

Ich hätte jemand, der die Wohnung sofort übernehmen würde. Den Vermieter der Wohnung habe ich darauf angesprochen. Er ist mit diesem Nachmieter jedoch nicht einverstanden. Er meinte, ich könne die Wohnung ja fristgerecht kündigen.

Wenn ich ganz normal eine Kündigung mache, muss ich noch 3000 Euro für nichts zahlen. Das ist viel Geld für mich.

Nun habe ich gehört, dass mein Vermieter, wenn ich ihm drei Nachmieter nenne und er mit diesen nicht einverstanden ist, nicht mehr berechtigt ist, mich im Mietvertrag zu halten.

Drei Nachmieter zu präsentieren dürfte kein Problem sein, zumal ich ja nun weiss, dass mein Hausbesitzer keinen Nachmieter akzeptieren will. 

Ich könnte es auch so machen, dass ich den tatsächlichen Interessenten an der Mietwohnung als letzten Interessenten präsentiere. Müsste der Vermieter diesen akzeptieren hätte jeder was er will und alles wäre in bester Ordnung.

Ich brauche gesetzliche Fundstellen oder Urteile, die ich  meinem Vermieter vorlegen kann, damit er weiss, dass, wenn er keinen von meinem Nachmietern akzeptiert, er auch keine Miete mehr verlangen kann.

 

Antwort:  
 

Aus der Bemerkung Ihres Vermieters ist erkennbar, dass Sie keinen Zeitmietvertrag abgeschlossen haben. Ihre Kündigungsfrist beträgt nach der Mietrechtsreform, egal wann der Mietvertrag geschlossen wurde, also drei Monate.

Ein besonderes Interesse eines Mieters an der Stellung eines Nachmieters ist bei normalen Mietverträgen nicht mehr gegeben.

Aber auch vor der Mietrechtsreform war das Märchen von den drei Nachmietern eben nur eine falsche Information zum Mietrecht, die quer durch die Bevölkerung nicht totzukriegen war.

Es war nie so, dass ein Vermieter einen von drei Nachmietern akzeptieren muss oder dass bei Nichtakzept von drei Nachmietern der Mieter damit aus dem Mietvertrag war.

Die Stellung eines Nachmieters musste schon immer im Mietvertrag vereinbart sein. War dies nicht der Fall, brauchte der Vermieter einen Nachmieter nicht zu akzeptieren.

Bei längerfristigen Zeitmietverträgen hatte Mieter vor der Reform des Mietrechts die Möglichkeit vom Vermieter die Gestattung einer Untervermietung zu verlangen. War der Vermieter damit nicht einverstanden, konnte der Mieter das Mietverhältnis fristgerecht kündigen.

Diese Möglichkeit nutzt Ihnen in Ihrem Fall also nichts.

Ob der Umzug und die Arbeitsaufnahme in einer anderen Stadt ein wesentlicher Grund ist vom Vermieter die Akzeptierung eines Nachmieters zu verlangen ist - nach meiner Auffassung - mehr als fraglich. Verschiedene Gerichte haben allein die Tatsache einer besseren Verkehrsanbindung als wesentlichen Grund verneint.

Ein Nachmieter muss für den Vermieter zumutbar sein, d. h., dass der Vermieter durch die Stellung eines Nachmieters keine Verschlechterung seiner Position im Mietvertrag erleiden darf.

Ein Nachmieter müsste also zumindest die gleichen qualitativen (wirtschaftlichen und persönlichen) Vorausetzungen mitbringen, die Sie haben.

Auch kann der Vermieter vom Nachmieter eine höhere Miete verlangen, wenn es so sein sollte, dass die derzeitige Miete und der ortüblichen Vergleichsmiete liegen sollte.

Aus objektiven Gründen kann ein Vermieter jeden vorgestellten Nachmieter ablehnen.

Wie Sie sehen bietet die gegebene Situation genügend Stoff für Streitereien, sodass zu überlegen sein sollte, ob es sich lohnt hier einen Streit vom Zaun zu brechen.

Natürlich können Sie nun sofort aus der Wohnung ausziehen und so Tatsachen schaffen. Dann bliebe abzuwarten, wie Ihr Vermieter reagiert. Gibt er Ruhe, hat sich damit die Angelegenheit erledigt.

Nur ausziehen, ohne zu kündigen, fristlos zu kündigen sollten Sie unterlassen. Im Falle einer Klage könnte Ihr jetziger Vermieter damit argumentieren, dass das Mietverhältnis weiterbesteht und Sie die Miete schuldig geblieben sind.

Im schlimmsten Fall müssten Sie im Falle einer Klage die Miete bis zum Ende der ordentlichen Mietzeit zahlen.

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