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Thema: Vertragskündigung durch Krankenversicherung -
 
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Frage:   

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Ich habe folgendes Problem:

Ich bin, bzw. war nun viele Jahre in der Krankenversicherung meines Mannes mitversichert.

Vor ca. einem Jahr kam es zu Streitigkeiten zwischen meinem Mann und der Krankenversicherung, weil diese eine teure medizinische Leistung nicht übernehmen wollte.

Die Streiterei zog sich über Wochen hin und irgendwann wurde dann der offenstehende Betrag vom Arzt, bzw. seiner Verrechnungsstelle angemahnt und gerichtliche Massnahmen angekündigt.

Wir hatten das Geld nicht und deshalb hat mein Mann eine Ratenzahlung vereinbart.

Wir haben dann die Raten gezahlt und im Gegenzug die Beiträge für die Versicherung nicht bezahlt.

Prompt kam dann auch schon nach ein paar Wochen die Kündigung der Krankenkasse.

Mein Mann hat daraufhin einen Rechtsanwalt eingeschaltet, dieser hat die Versicherung angeschrieben und diese auf ihre Zahlungspflicht hingewiesen.

Daraufhin hat diese dann gezahlt, dies jedoch ohne einer Anerkennung einer Rechtspflicht. So oder so ähnlich war das formuliert.

Wir haben dann das von uns ratenweise gezahlte Geld sofort zurückerhalten und damit wiederum die bei der Krankenkasse offenstehenden Beträge zurückgezahlt.

Die Krankenversicherung hat die Vertragskündigung jedoch nicht zurückgenommen, sodass wir - mein Mann und ich - nun ohne Krankenversicherungsschutz dastehen.

Anderen Krankenversicherungen ist die Kündigung unserer alten Krankenversicherung wegen "Zahlungsverzug" natürlich bekannt und wir haben Probleme einen adäquaten Versicherungsschutz zu erhalten.

Nun hat ein Versicherungsmakler aus unserem Bekanntenkreis, der uns unterstützt gesagt, dass es Urteile gäbe, das die Krankenversicherung den Vertrag mit mir weiterführen müsse, dass aber die Versicherungen diese Urteile ignorieren würden.

Gibt es etwas in der Art?

 

Antwort:  
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Mir sind dazu keine verschiedenen Urteile bekannt. 

Was mir bekannt ist, ist eine Entscheidung des BGH in einem Fall, der dem Ihren sehr ähnlich ist.

In diesem Fall hatte die Krankenversicherung auch einen Vertrag gekündigt. In diesem Vertrag war die Ehefrau mitversichert.

Diese Ehefrau hatte auf Feststellung geklagt, dass der Versicherungsvertrag für sie weiterbestünde.

Das hat der BGH bestätigt, mit der Begründung, dass der Vertrag Ihres Mannes, der auch die Ehefrau miteinbezog, in Beziehung auf die Ehefrau ein Vertrag zu Gunsten Dritter darstellt, der diesem Dritten eigene Rechte aus dem Versicherungsvertrag einräume.

Der BGH meinte, dass die Ehefrau des gekündigten Versicherungsnehmers nicht nur lediglich nur eine "Gefahrperson" sei, die lediglich im Interesse Ihres Mannes mitversichert sei.

Auch meinte der BGH, dass es unerheblich sei, ob diese mitversicherte Ehefrau nun Hausfrau sei oder selbst Geld verdiene.

Die Ehefrau sei zwar nicht der eigentliche Vertragspartner, sie habe aber einen eigenen Anspruch auf Leistung und mit diesem eigenen Anspruch auf Leistung habe sie auch das Recht auf ein Fortbestehen des Versicherungsverhältnisses.

....

Was ich nicht kenne, sind die AGB, die Ihr Mann mit seiner Unterschrift anerkannt hat. Dort sollten Sie nachsehen, ob es zu dieser Problematik irgendetwas gibt, was dies regelt.

Ist dies nicht der Fall, dürfte die BGH-Entscheidung auf Ihre Problemstellung übertragbar sein, d. h., dass Sie von der Krankenkasse verlangen könnten, dass Ihr Vertrag wieder aktiviert wird.

Es ist jedoch zu erwarten, dass diese das nicht freiwillig tun wird.

Deshalb wäre es vielleicht ratsam, wenn Sie einen Rechtsanwalt beauftragen, der Krankenversicherung eine Klage anzukündigen.

Aus Erfahrung wissen wir, dass Versicherungen derartige "Drohungen" von Privatpersonen meist nicht ernst nehmen.

....

Die Entscheidung des BGH hat das Aktenzeichen:

IV ZR 205/04

......

 

 JD
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