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Mir
sind dazu keine verschiedenen Urteile
bekannt.
Was
mir bekannt ist, ist eine Entscheidung des BGH
in einem Fall, der dem Ihren sehr ähnlich ist.
In
diesem Fall hatte die Krankenversicherung auch
einen Vertrag gekündigt. In diesem Vertrag war
die Ehefrau mitversichert.
Diese
Ehefrau hatte auf Feststellung geklagt, dass der
Versicherungsvertrag für sie weiterbestünde.
Das
hat der BGH bestätigt, mit der Begründung,
dass der Vertrag Ihres Mannes, der auch die
Ehefrau miteinbezog, in Beziehung auf die
Ehefrau ein Vertrag zu Gunsten Dritter
darstellt, der diesem Dritten eigene Rechte aus
dem Versicherungsvertrag einräume.
Der
BGH meinte, dass die Ehefrau des gekündigten
Versicherungsnehmers nicht nur lediglich nur
eine "Gefahrperson" sei, die lediglich
im Interesse Ihres Mannes mitversichert sei.
Auch
meinte der BGH, dass es unerheblich sei, ob
diese mitversicherte Ehefrau nun Hausfrau sei
oder selbst Geld verdiene.
Die
Ehefrau sei zwar nicht der eigentliche
Vertragspartner, sie habe aber einen eigenen
Anspruch auf Leistung und mit diesem eigenen
Anspruch auf Leistung habe sie auch das Recht
auf ein Fortbestehen des
Versicherungsverhältnisses.
....
Was
ich nicht kenne, sind die AGB, die Ihr Mann mit
seiner Unterschrift anerkannt hat. Dort sollten
Sie nachsehen, ob es zu dieser Problematik
irgendetwas gibt, was dies regelt.
Ist
dies nicht der Fall, dürfte die
BGH-Entscheidung auf Ihre Problemstellung
übertragbar sein, d. h., dass Sie von der
Krankenkasse verlangen könnten, dass Ihr
Vertrag wieder aktiviert wird.
Es
ist jedoch zu erwarten, dass diese das nicht
freiwillig tun wird.
Deshalb
wäre es vielleicht ratsam, wenn Sie einen
Rechtsanwalt beauftragen, der
Krankenversicherung eine Klage anzukündigen.
Aus
Erfahrung wissen wir, dass Versicherungen
derartige "Drohungen" von
Privatpersonen meist nicht ernst nehmen.
....
Die
Entscheidung des BGH hat das Aktenzeichen:
IV
ZR 205/04
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