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Onlinescheidung > Scheidung online _

Schlagworte, die man mittlerweile überall im Internet findet: Scheidung online, Onlinescheidung,

Was hier angeboten wird ist nichts anderes als etwas was schon immer möglich war. Nur war es vorher nicht so bekannt und wurde erst durch das Internet so richtig populär.

Was noch vor zehn, zwanzig Jahren einen erheblichen Aufwand bedeutet hätte macht heute dank der Erleichterungen der forgeschrittenen Technik kaum noch Arbeit. 

Wo Ihr Anwalt seinen Sitz hat, der Sie im Scheidungsverfahren vertreten soll ist relativ unerheblich. Dazu hat auch beigetragen, dass die Regeln an die Rechtsanwälte sich in der Vergangenheit zu halten hatten mittlerweile ebenfalls modifiziert wurde. Mittlerweile darf jeder Anwalt bei jedem Oberlandesgericht auftreten, egal in welchem Ort er zugelassen ist. Ein Anwalt aus Hamburg kann also auch in München auftreten und für Sie tätig werden.

Der Vorteil einer "Onlinescheidung" ist u. a. die Zeitersparnis und die Bequemlichkeit. Sie können so gut wie alles von zuhause aus erledigen.

Sind die Parteien sich einig, kann es genügen einen Anwalt einzuschalten, der dann die Scheidung für beide durchzieht.

Zumindest derjenige, der die Scheidung einreicht muss anwaltlich vertreten sein.

Dazu gehört aber, dass die Scheidungswilligen sich in ihren Vereinbarungen einig sind.

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Das neue Scheidungsrecht sieht eine wesentliche Erleichterung vor. Die Scheidung via Notar, bei dem man eine Scheidungsfolgenvereinbarung vereinbart. Mit dieser kann dann die Scheidung direkt in Angriff genommen werden. Der Zwischenschaltung eines Anwalts soll es nicht mehr bedürfen.

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Eine Scheidung ist ja auch manchmal etwas peinlich. Auch das ist sicherlich ein Grund warum in der heutigen Zeit viele eine Onlinescheidung vorziehen.

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Anwaltliche Beratung vor der Scheidung _

Wenn Sie sich mit Ihrem Nochehepartner einig sind und wirklich nur einen Anwalt einschalten wollen: "Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser". Glauben Sie es uns, bzw., den bei uns angeschlossenen Rechtsanwälten. Die haben täglich mit Vertrauensbruch in derartigen Konstellationen zu tun.

Es sollte wirklich beachtet werden, in welchen Phasen ZUERST ein Anwalt befragt werden sollte: Wenn die Absicht besteht, dem Ehepartner bekannt zu machen, dass man an der Ehe nicht mehr festhalten will. Wenn es dann konkret wird. Wenn die Scheidung läuft.

Heute geht das. Das ist zwar nicht unbedingt eine Folge der "modernen" Kommunikation, jedenfalls nur teilweise, weil die Verbreitung im Internet die Anwaltshotline erst so richtig bekannt gemacht hat.

Sie brauchen heute keinen Anwalt mehr zu beauftragen. Es genügt ein Anruf bei einer Hotline, um etwas prüfen zu lassen, sich erklären zu lassen, was etwas tatsächlich bedeutet und welche Folgen es haben kann.

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