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Erwerbsobliegenheit > Wissen zur Trennung, zur Scheidung _

Die Änderung des Unterhaltsrechts 2009 hat einiges verändert.

Der Gesetzgeber setzt nun eine gesteigerte Eigenverantwortlichkeit des Einzelnen voraus.

Das kann bedeuten, dass der Einzelne eine erhöhte Erwerbsobliegenheit hat, was nichts anderes heisst, alsdass jemand der Unterhalt erhält und sich eigentlich nach den Umständen selbst versorgen könnte, sich einen Job suchen muss.

In Zeiten wie den momentanen ist das natürlich nicht ganz so einfach. Aber allein die Tatsache, dass es keine Jobs gibt oder es sehr schwer ist Arbeit zu finden, heisst nicht, dass jemand der eine erhöhte Erwerbsobliegenheit hat, sich darauf berufen kann.
Im Klartext heisst dass, dass er versuchen muss Arbeit und Einkommen zu finden und dies auch eventuell nachweisen muss.

Aber auch jemand der Unterhalt zahlen soll, dies aber vielleicht nicht kann, weil er keine Arbeit hat oder mit seiner Arbeit zu wenig verdient hat diese gesteigerte Erwerbsobliegenheit.

Er muss sich also nachweisbar bemühen ein Einkommen oder ein Zusatzeinkommen zu finden.

Das gilt insbesondere für die sogenannten Mangelfälle, in denen jemand z. B. nicht den Mindestunterhalt für seine Kinder zahlen kann, weil er unterhalb der Selbstbehaltgrenze liegt, die z. Zt. Euro bei etwas über 1000 liegt, gegenüber den Kindern liegt.

Beispiel: Es hätte jemand für zwei Kinder rd. 500,00 Euro Unterhalt zu zahlen, hat aber nur ein Netto von 1200,00 Euro, kann er also nur ungefähr 100 Euro Unterhalt für beide Kinder zahlen. Wir haben einen sog. Mangelfall, weil dem Unterhaltsverpflichteten der Mindestbetrag  zum Leben bleiben müssen.

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Erwerbsobliegenheit? Problematisch, wenn jemand keinen Job findet _

Klar, machbar ist nur das Machbare und wenn jemand keinen Job findet, ist daran auch nichts zu ändern. Es muss jedoch glaubhaft nachgewiesen werden, dass sich zumindest bemüht wurde.

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