![]() ![]() ![]() .Themenseiten: Arbeitsrecht | Mietrecht | Familienrecht | Scheidung | Erbrecht | Verkehrsrecht | Vertragsrecht | Strafrecht | Betreuungrecht | > Anwaltlicher Notdienst |....Unterhalt > Kindesunterhalt > Düsseldorfer Tabelle _Die Düsseldorfer Tabelle als Orientierungshilfe bei der Berechnung von Unterhalt für das Kind. Der Kindesunterhalt ist insgesamt nicht gesetzlich näher definiert. Der Mindestunterhalt für Kinder orientiert sich an der Gesetzgebung zur Einkommenssteuer. Danach betrug z. B. der Mindestunterhalt in der mittleren Stufe (Jan. 2009) 322,00 Euro. Um die Regelungen zum Unterhalt und zu Unterhaltszahlungen etwas einheitlich zu gestalten, hat man irgendwann einmal die Düsseldorfer Tabelle als Orientierungshilfe geschaffen. Nicht alle Gerichte halten sich jedoch an die Vorgaben und weichen in ihren Beurteilungen ab. So kann es von einem Oberlandesgerichtsbezirk zum anderen zu Unterschieden kommen. Unter Nichtjuristen ist es ein weitverbreiteter Glaube, dass man sich an der Düsseldorfer Tabelle rechtsverbindlich orientieren kann und dass sich dann daran auch die Familiengerichte zu halten haben. Die sogenannte zweite Tabelle, die Berliner Tabelle, ist inzwischen entfallen ... .
.... Wie Unterhalt für ein Kind berechnen?Das ist nicht ganz unproblematisch. Und auch nicht gerade unkompliziert. Im Internet finden sich dazu viele Informationen, die sich zum Teil widersprechen, aber manchmal auch schlicht falsch sind. Schon bei der Berechnung des bereinigten Einkommens z. B. finden sich viele Informationen, aber auch viele falsche, bzw., irreführende Informationen. Also: Besser bei einem Anwalt nachfragen. Dazu eignet sich die Beratung per Mail wesentlich besser, als das Telefonat mit einem Anwalt. ...
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