Mehrarbeit
- Überstunden - Freizeit
Zu
Überstunden, die über die vertraglich
vereinbarte Arbeitszeit hinausgehen,
ist der Arbeitnehmer grundsätzlich nur
verpflichtet, wenn solche
Überstunden vorher zwischen
Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbart wurden
oder tarifvertraglich oder in einer
Betriebsvereinbarung vorgesehen sind.
Wenn in
einem Arbeitsvertrag Überstunden
vereinbart sind, kann der Arbeitgeber Überstunden
anordnen.
Dies
darf er aber nur im Rahmen der Grenzen
des Arbeitszeitgesetzes und sonstiger
Arbeitsschutzvorschriften. Ist
deren Grenze überschritten, kann der
Arbeitnehmer eine wie auch immer begründete
Überarbeit verweigern.
Weiterlesen
-
.............. Arbeitsverträge
- Wettbewerbsverbot
Die
Beantwortung dieser Frage hängt davon
ab, was konkret das Wettbewerbsverbot
aufgrund seines Wortlautes verbietet und
welche Tätigkeit konkret eine Firma
ausgeübt wird.
Wenn
z.B. für diese Firma ein Außendienstmitarbeiter
in Deutschland am Vertrieb der dort
produzierten Waren tätig wäre, so
fiele diese Tätigkeit unter das
Wettbewerbsverbot.
Bezieht
eine Tätigkeit aber auf einen
Bereich, der mit der Entwicklung und dem
Vertrieb der Produkte eines Arbeitgebers
nichts zu tun hat, so kann das
Wettbewerbsverbot nicht greifen, es sei
denn ...
Weiterlesen
-
.........
Rechtsrat
- Arbeitsrecht - Abmahnung
Die
Abmahnung kennt man in vielen rechtlichen Bereichen, die
ins tägliche Leben hineinreichen.
Im
Arbeitsrecht ist die Abmahnung so etwas wie eine
schriftliche "Verwarnung". Kündigungen sind
ohne vorherige Abmahnung nicht so ohne weiters möglich.
Weiterlesen
-
..................................
|