.Themenseiten: Arbeitsrecht | Mietrecht | Familienrecht | Scheidung | Erbrecht | Verkehrsrecht | Vertragsrecht | Strafrecht | Betreuungrecht | > Anwaltlicher Notdienst |....Stichwort: Recht die Aussage zu verweigern _Stichwort: Zeugnisverweigerungsrecht Aussageverweigerungsrecht - Das Zeugnisverweigerungsrecht ist das Recht eines zur Stellungsnahme oder Aussage aufgeforderten das Zeugnis zu verweigern.
Dieses gilt z.B. für den Verlobten eines Beschuldigten, den Ehegatten oder Ex-Ehegatten, sowie einen Verwandten. Auch ein Zeuge der sich durch seine Aussage selbst belasten könnte, darf sich auf das Zeugnisverweigerungsrecht berufen. Zu sagen: "Es ist mein Freund
(Freundin, Lebensgefährtin) reicht dem Gesetzgeber nicht. Die Hochzeit
muss schon versprochen sein, also: Verlobung. Die Rechtsanwälte der Anwaltshotline Justitia Direkt stehen Ihnen auch bei Fragen zum Zeugnisverweigerungsrecht und zur Strafprozessordnung, Zivilprozessordnung an 7 Tagen in der Woche zur Verfügung und beraten Sie auch gerne vorbeugend. ... Impressum | Datenschutzerklärung ... Weitere wichtige Seiten:Anwaltshotline > Rechtsberatung Pferderecht | Rechtsberatung Wettbewerbsrecht | Rechtsberatung Familienrecht | Rechtsberatung Betreuungsrecht | Rechtsberatung Zwangsvollstreckung | Rechtsberatung Inkasso | Rechtsberatung Arbeitsrecht | Rechtsberatung Erbrecht | Rechtsberatung Mietrecht | |