|
Stichwort: Vorläufige
Festnahme -
Die
Vorläufige Festnahme ist nicht mit einer Verhaftung zu verwechseln, die einer richterlichen Anordnung bedarf.
Die vorläufige Festnahme erfolgt in der Regel durch die Polizei und ist auf maximal 3 Tage beschränkt.
Danach entscheidet ein Haftrichter ob der vorläufig Festgenommene zu inhaftieren ist oder nach hause gehen kann.
...
Die vorläufige Festnahme
ist nicht mit der Verhaftung gleichzusetzen.
Zur Verhaftung gehört
ein von einem Richter unterschriebener Haftbefehl.
Wer vorläufig
festgenommen wird, muss einen Untersuchungsrichter
vorgeführt werden, der dann darüber entscheidet, ob
ein Haftbefehl ergeht oder z. B eine Untersuchungshaft
angeordnet wird.
|