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Stichwort: Anwaltshotline
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Der Begriff Anwaltshotline wurde im Jahr 1998 von der Presse
für die telefonische Rechtsberatung geprägt.
Es handelt sich also nicht um eine Hotline zum Anwalt
(für den Anwalt).
Weltweit
erstmalig in Deutschland (nach unserem Wissen!) kam im
Jahr 1998 eine Dienstleistung auf den Markt, die auch in den
kommenden Jahren für viele Menschen den Umgang mit der
Materie "Rechtsberatung" erheblich erleichtern wird.
Bis zum Jahr
2002 wurden die ersten und wenigen Pioniere der
"Anwaltshotline" von Juristen und juristischen
Verbänden erbittert bekämpft. Dem machten zwei Urteile
des Bundesgerichtshof im September 2002 ein Ende.
Mittlerweile finden sich
sensiblen Marktsegment "Telefonische Rechtsberatung" viele Anbieter, deren Seriösität
angezweifelt werden darf.
So finden sich im Segment
"Telefonische Rechtsberatung" Anbieter, die
"nebenbei" Sexhotlines betreiben und
Sexwebseiten im Internet stehen haben.
So verhindert denn auch
das von vielen für überflüssig gehaltene
Rechtsberatungsgesetz z. Zt. noch, dass das sensible
Segment der (telefonischen) Rechtsberatung auf das
Niveau von - "Ruf mich an!!!!" - verkommt.
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