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TEILKLAGE
- Zivilprozessrecht -
Der Begriff der Teilklage
resultiert aus der Zivilprozessordnung.
Klagen kann, wenn es um grosse Summen
geht, ordentlich ins Geld gehen.
Eine Forderung kann auch in Teilen eingeklagt werden. Finanzieller Aufwand und Prozessrisiko halten sich so in geringerem Aufwand.
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Wann dies ratsam ist hängt im
Wesentlichen von der jeweiligen Konstellation ab.
Unser Rat: Befragen Sie dazu
einen damit Befassten, fragen Sie einen Rechtsanwalt.
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