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TAGESSATZ
- Strafrecht
Geldstrafen werden in Strafverfahren meist in Tagessätzen ausgedrückt.
Die Höhe der Tagessätze richtet sich nach dem Einkommen des Angeklagten, bei fehlenden Angaben kann auch geschätzt werden.
Ersatzweise wird je Tagessatz ein Tag Haft angenommen. Offenstehende unter einem Tagessatz liegende Beträge dürfen jedoch nicht durch Haft vollstreckt werden.
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