Strafrecht - Strafbefehl
Begriff aus dem Strafrecht.
Bevor
ein Strafbefehl ergeht, muss vorher von der
Staatsanwaltschaft ein Straftatbestand abgehandelt
worden sein, bei dem man auf Seiten der
Staatsanwaltschaft zu dem Schluss kam, dass ein Vergehen
gegen das Strafrecht vorliegt.
Der ermittelnde Staatsanwalt beantragt bei Gericht (z.B. weil er die Sachlage als einfach zu bewerten ansieht) gegen den Beschuldigten den Erlass eines Strafbefehls.
Bei Akzept durch den Beschuldigten ist das Strafverfahren damit beendet, eine Verhandlung findet nicht mehr statt.
Widerspricht (Einspruch) der Beschuldigte dem Strafbefehl, wird die Sache vor Gericht verhandelt, so als hätte es den Strafbefehl nie gegeben.
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