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Die Rechtsmittelbelehrung ist die Belehrung eines Gerichts (und auch von Behörden), dass für einen Betroffenen die Möglichkeit besteht, dass es gegen eine ihn ergangene Maßnahme die Möglichkeit gibt, sich mit Mitteln des Rechts zu wehren.
Dem Betroffenen wird zur Kenntnis gebracht, wie er sich, innerhalb
welcher Zeit und wo dahingehend äussern kann, dass er mit einer Maßnahme nicht einverstanden ist und sich mit den erforderlichen Rechtsmittel zu wehren gedenkt.
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