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Stichwort: Rechtsberatungsgesetz
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Vereinfacht:
Das Rechtsberatungsgesetz untersagt Personen die nicht
die Befähigung zum Richteramt haben Rechtsberatung zu
erteilen. Das gilt auch für die Rechtsberatung per
Telefon.
Über Sinn
oder Unsinn des aus der Nazizeit stammenden Gesetzes zur
Rechtsberatung kann man streiten und es wird auch
gestritten.
Möglicherweise
würde es mehr Sinn machen, normend festzulegen, wo die
unzulässige Rechtsberatung beginnt und wo sie endet.
Unsinnige
Streiterein wie um die mittlerweile eingestellte
(unterhaltsame und informative) Serie von RTL "Wie
bitte" hätten ein Ende.
Wir
persönlich hielten in der Vergangenheit das
Rechtsberatungsgesetz für entbehrlich, haben jedoch
seit dem Urteil des Bundesgerichtshof zur
"Anwaltshotline" diese Auffassung relativiert,
weil seit der "Legalisierung" der
Anwaltshotline, bzw. der telefonischen Rechtsberatung im
sensiblen Bereich der Rechtsberatung mittlerweile
Anbieter anzutreffen sind, die dem Auftreten nach gut
aus der Pornoecke kommen könnten.
Sehen Sie dazu auch > Anwaltshotline <
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