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Zivilrecht
- Zivilprozessordnung -
Die Parteien sind die Gegner, die
sich in einem Zivilprozess gegenüber stehen, also Kläger und Beklagter.
Im Zivilprozess sind die Parteien
die Herren des Verfahrens. D. h., dass die Parteien bestimmen worum und worüber
gestritten wird und auch durch Ihre Anträge bestimmen, wie der Wille der
Parteinen auszulegen ist.
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