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Seit Inkrafttreten der Mietrechtsreform zum 01. September.2001 können
Staffelmietverträge unbeschränkt vereinbart werden. Die Mietdauer ist dabei
unerheblich. Der Mietzins ist dabei für mindestens 1 Jahr unverändert zu
halten. Die Umlage von 11% der Kosten einer Modernisierung auf den Mieter ist
für den Zeitraum des Mietvertrages nicht möglich. Besteht ein langjähriger,
befristeter Staffelmietvertrag, kann der Mieter sich aus diesem nach 4 Jahren
lösen, ganz gleich wie lange die Restlaufzeit noch sein sollte. Massgeblich
ist das Datum des Vertragsabschlusses über eine Staffelmiete, auch wenn bis zu
diesem Zeitpunkt ein irgendwie anders geartetes Mietverhältnis bestand. |