Mietrecht - Nachmieter
Um hier mal
mit einer nicht totzukriegenden Meinung aufzuräumen:
Einen Nachmieter stellen (3 benennen) und dann ausziehen
geht nicht.
Kein Vermieter muss - ausser es ist
vertraglich vereinbart - einen Nachmieter akzeptieren.
Im deutschen Recht gibt es eine ganz einfache
Grundregel: Verträge sind einzuhalten!
Nur im
Ausnahmefällen, in denen dem Mieter eine
ordnungsgemässe Beendigung des Mietverhältnisses nicht
zugemutet werden kann, ist die Stellung eines
Nachmieters (Ersatzmieters) zulässig. Was ein solcher
Ausnahmefall ist, entscheidet die gegebene Situation und
im Streitfall ein damit befasstes Gericht.
Ein solcher
Nachmieter muss adäquat (zumutbar) sein. D. h., das
sich für den Vermieter kein Nachteil einstellen darf.
Liegt die vom
alten Mieter gezahlte Miete unter der ortsüblichen
Vergleichsmiete, besteht kein Anspruch darauf, dass der
Ersatzmieter diesen günstigen Mietpreis übernehmen
kann. Der Vermieter kann die zukünftig zu zahlende
Miete auf die ortsübliche Miete anheben.
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