Eine der
Neuerungen der Mietrechtsnovelle soll es sein, dass
Mietspiegel als Grundlage von Vergleichsmieten
herangezogen werden. Insofern hat sich nicht allzu viel
geändert.
Es soll den Gemeinden erleichtert werden,
solche Mietspiegel zu erstellen, die dann von den
verschiedenen Verbänden von Mietern und Vermietern auch
anerkannt sind.
Die
Umlagekosten für Modernisierungen bleiben wie gehabt.
Mieterhöhungen wegen gestiegener Kosten des Kapitals
entfallen. Staffelmiete und Indexmieten sind ohne
zeitliche Begrenzung zulässig.
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