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Die
für die einzelnen Mietverträge geltenden Abmachungen
zwischen Mieter und vorherigem Eigentümer und Vermieter
gelten unverändert fort.
Dies gilt auch für die
Mieterhöhung. Eine Mieterhöhung vor Eigentumswechsel
kann nur vom "alten" Eigentümer durchgeführt
werden.
Oder - er erteilt dem Übernehmer Vollmacht in
seinem Namen eine solche Mieterhöhung zu tätigen.
Ebenso
kommt es immer wieder zum Streit, wenn der Mieter aus
den Nebenkosten noch eine Rückzahlung zu erhalten hat
und dann nicht klar ist, wer zahlen muss, der alte oder
der neue Eigentümer der Wohnung.
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