Stichwort: Eherecht
Das
Eherecht ist Teil des Familienrecht und von Normen
geregelt die ab dem § 1297 bis zum § 1588 im
Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zu finden sind.
Die das
Eherecht angehenden Bestimmungen sind jedoch nicht
als Block innerhalb des Familienrechts eingestellt,
sondern über das gesamte Familienrecht verteilt.
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