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Vor dem Amtsgericht werden u. a. alle Zivilrechtstreitigkeiten ausgetragen bei denen der Streitwert bis zu DM 10000,00 beträgt, sowie alle Streitigkeiten aus Wohnraummietverhältnissen. Wildschaden. Viehmängeln, Kindschafts-Unterhalt- Ehe- und
Familiensachen, Vormundsschafts- Betreuungs- und Unterbringungssachen.
Mit einigen Ausnahmen besteht vor dem Amtsgericht kein Anwaltszwang, d. h., Sie können sich selbst vertreten und/oder sich auch von einer Person vertreten lassen, die kein Anwalt ist.
In Strafsachen ist das Amtsgericht für Straferwartungen bis zu vier Jahren zuständig.
Wird eine höhere Strafe erwartet ist das Landgericht zuständig.
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