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Der Nachmieter.
Eine der vielen rechtlichen Märchen, die
einfach nicht totzukriegen sind, ist die
Geschichte mit den drei Nachmietern, die es
genügt zu stellen, um aus einem Mietvertrag
herauszukommen. Einen Nachmieter stellen geht
unter bestimmten Voraussetzungen.
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- Nachmieter
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Manchmal gibt es
Gründe eine Mietwohnung nicht ganz aufzugeben.
In solchen Fällen ist ein Untermieter eine gute
Möglichkeit die Mietkosten abzusenken. Nur; der
Vermieter der Mietwohnung muss auch mitspielen.
Wie sind die Verantwortlichkeiten, wenn ein
Untermieter die Wohnung übernimmt?
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- Untermieter
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Ein häufiger
Streitpunkt im Mietrecht ist, wenn der Mieter
einem Gewerbe nachgeht und die Wohnadresse die
Geschäftsadresse ist. Ähnliches gilt, wenn der
Mieter im der Mietwohnung einer
Nebenbeschäftigung wie z. B. der Beschäftigung
als Tagesmutter nachgeht. Wie sieht hier die
Rechtslage nach dem Mietrecht aus?
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- Heimarbeit
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Wohnraum,
Mietverträge, möbilierter Wohnraum und
Kündigungsfristen. Obwohl sich der Gesetzgeber
die grösste Mühe gab hier Klarheit zu
schaffen, kommt es immer wieder zu Irrtümern
und Missverständnissen und somit zu
Streiterein, die nicht selten irgendwann vor
Gericht landen in dann in einem Mietprozess
diese Gerichte beschäftigen.
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- Kündigung
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Ein weiterer
Streitpunkt der immer wieder die Gerichte
beschäftigt ist die Erhöhung der Miete.
Nirgendwo gibt es mehr Missverständnisse und
Sprachlosigkeit zwischen Mieter und Vermieter.
Da wird die Miete einfach mal dem
Lebenshaltungsindex angepasst. Das wird eine
Schönheitsrenovierung durchgeführt und
anschliessend die Miete erhöht Das Gesetz und
die Rechtsprechung sind hier ziemlich bestimmt,
doch das ist weitgehend unbekannt.
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- Mieterhöhung
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Das Gegenteil der
Mieterhöhung ist die Mietminderung, die immer
dann in Betracht kommt, wenn an der Mietsache
irgendetwas nicht in Ordnung ist und der
Vermieter der Abstellung nicht nachkommt. Aber
nicht jeder Mangel kann mit einer Mietminderung
geahndet werden und nicht jeder Mangel
berechtigt immer zu einer Mietminderung in
gleicher Höhe. Aber auch hier gilt: Sind
erstmal Tatsachen geschaffen, endet eine
Streiterei um eine Mietminderung nicht selten
vor Gericht. Rechtsanwälte können davon ein
Lied singen.
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- Mietminderung
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Das Mietrecht
wurde im Jahr 2001 reformiert und es dauerte
nicht lange, da waren die ersten Gerichte mit
der Auslegung der neuen Mietrechtsnormen
beschäftigt. Einige aufgekommene Fragen wurden
mittlerweile vom Bundesgerichtshof geklärt. An
Zeitmietverträge wurden strengeren
Anforderungen angelegt. Im Mietvertrag wurde oft
die ordentliche Kündigung ausgeschlossen und
auch das beschäftigte bald den
Bundesgerichtshof.
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- Mietvertrag
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Mittlerweile
haben die Nebenkosten und Betriebskosten der
Mietobjekte fast die Höhe der eigentlichen
Miete erreicht. Auch der Zeitraum in dem eine
Nebenkostenabrechnung zu erfolgen hat, führt
immer wieder Streiterein. Auch können nicht
alle Kosten einer Eigentumswohnung oder einer
Immobilie auf den Mieter umgelegt werden.
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- Nebenkosten
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Einen
Stichwortüberblick zum Mietrecht bietet Ihnen
unser Rechtslexikon. Hier erfahren Sie, was
genau unter welcher rechtlichen Bezeichnung zu
verstehen ist.
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- Stichwortliste
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Wenn Sie hier
nicht fündig werden und keine auf Ihr Problem
passende Erklärung gefunden haben, helfen Ihnen
die bei uns angeschlossenen, auf die
Telerechtsberatung spezialisierten
Rechtsanwälte gerne sofort weiter. Rufen Sie an
und Sie wissen in wenigen Minuten mehr.
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- Hotline
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Interessante,
an das Mietrecht angrenzende Themen:
Wer
eine Wohnung zur Vermietung anbietet oder eine
Wohnung mieten will, greift oft auf die Hilfe
eines Immobilienmakler zurück. Dieser arbeitet
natürlich nicht umsonst und will sich seine
Arbeit entlohnen lassen.
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- Wohnungsvermittlung
- Maklerprovision
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Nicht
selten: Die Wohnung in der Sie wohnen wird Ihnen
zum Kauf angeboten. Die Mehrzahl der Deutschen
geht in diesem Fall zur Bank, bei der das
Girokonto besteht, um mit der Bank über die
Finanzierung zu sprechen, eine Bequemlichkeit,
die über die Jahre sehr teuer werden kann.
Weiterlesen
- Immobilien
- Finanzierung
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Für
die Banken eine Einnahmequelle erster Ordnung
und für Immobilienbesitzer oft der Anfang vom
Ende:
die
Vorfälligkeitsentschädigung.
Nirgendwo
in Europa ist diese
Vorfälligkeitsentschädigung höher als in
Deutschland und nirgendwo ist die Allianz der
Banken hier so einheitlich wie in Deutschland.
In Deutschland kann bei vorzeitiger Auflösung
eines Immobilienkredits diese
Vorfälligkeitsentschädigung bis 20% der
Restkreditsumme betragen.
In
Frankreich z. B. ist die
Vorfälligkeitsentschädigung auf 3% der
Restsumme und maximal 3000 Euro begrenzt. Wer
bei solchen Unterschieden nicht über eine
Finanzierung von in Deutschland gelegenen
Immobilien im europäischen Ausland nachdenkt,
hat es nicht besser verdient, als im Falle des
Falles ruiniert aus seinem Immobilienengagement
herauszugehen.
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- Immobilienfinanzierung
im Ausland
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