Anwaltshotline - Rechtsberatung Erbrecht _

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Infos zum Erbrecht:

 

Berliner Testament _

Sich zu Lebzeiten über das Ableben Gedanken machen ist nicht jedermanns Sache. Wenn es nicht viel gibt, um das die Erben sich streiten können, mag das in Ordnung sein. Anders sieht es aus, wenn z. B. der Ehepartner, Lebenspartner nicht ruiniert werden soll, wenn einer der Ehepartner stirbt. Hier bietet sich das Berliner Testament als Vorlage an.

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Erbrecht - Auskunftsklage

Oft ist zwischen dem Erblasser und dem oder den Erben zu Lebzeiten des Erblassers der Kontakt eingeschlafen. Die noch mit dem Erblasser zum Zeitpunkt des Todes in Verbindung stehenden Erben blockieren dann oft die Kommunikation mit jemandem, dem z. B. das Pflichterbe zusteht und der seinen Pflichtteil beansprucht. Geht nichts, bleibt nur die Auskunftsklage.

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Erbrecht - Erbanteile

Die Schlacht ums Erbe. Wer kriegt was? Jeder will seinen Anteil am Erbe, aber so ganz klar wieviel den einzelnen Erben zustehen ist nicht immer ersichtlich. Das Erbteil muss jedoch irgendwie festgelegt werden. 

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Die Erbschaftssteuer! Erbt der Staat immer mit?

Der Staat "erbt" nicht immer mit. Geht es aber um grosse Summen oder grosse Vermögen, kann die Erbschaftssteuer schon eine unangenehme Überraschung sein. Dabei ist jedoch die zu entrichtende Steuer nicht für alle Erben gleich. Es kommt auch darauf an, wie nahe ein Erbe dem Erblasser stand. Auch sind die "Freibeträge", also die Summen für die keine Steuer zu entrichten ist, manchmal sehr viel höher, als allgemein angenommen.

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Droht Streit unter den Erben? 

Bei mehreren Erben wird oft eine Person bestimmt, die den Nachlass verwalten soll. Auch der Erblasser kann zu seinen Lebzeiten einen solchen Nachlassverwalter bestimmen. Das Erbe berechnet sich aus der vorhandenen Aktiva, abzüglich der ins Erbe fallenden Verbindlichkeiten. Oft bestimmt hier das Misstrauen das Verhältnis zur Person, die den Nachlass verwalten und verteilen soll.

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Wie jemanden enterben? 

Auch wenn es vielen nicht gefällt, es gibt ihn nun einmal; den Erbteil der dem oder den Pflichterben zusteht. Jemanden so einfach enterben ist nicht so einfach. Es müssen hier schon schwerstwiegende Gründe vorliegen, die es rechtfertigen einem Pflichteilberechtigten seinen Pflichtteil zu entziehen.

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Das richtige Testament? Gar nicht so einfach!

Jo, da mach ich mal gerade mein Testament! So denken viele und am Ende schlagen sich die Erben die Köpfe ein. Jeder der ein darüber nachdenkt ein Testament aufzusetzen, sollte sich die Zeit nehmen, sich darüber zu informieren, wie ein korrektes und somit gültiges Testament auszusehen hat. Ein falsch erstelltes und somit ungültiges Testament kann für die vom Erblasser Bedachten unangenehme Folgen haben. Viele Testamente fangen mit "Ich vermache..." an und sofort stellt sich die Frage, ob der Bedachte nun Erbe sein soll oder ob der Erblasser ihm etwas im Wege des Vermächtnisses zukommen lassen will. Das ist nämlich ein riesengrosser Unterschied. Klar, für ein Testament braucht man nicht unbedingt einen Notar, dass ein Testament aber nicht gerade mal mit der Schreibmaschine oder auf dem Rechner geschrieben und dann ausgedruckt werden kann, wissen schon nicht mehr alle.

Einen Anwalt (z. B. einfach über eine Anwaltshotline) zu befragen könnte meist nicht verkehrt und angeraten sein, vor Aufsetzen eines Testaments und auch nach dem Aufsetzen eines Testaments.

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Erbrecht: Alles immer wieder verschieben? Hat ja Zeit?

Das Erbrecht gehört zu den kompliziertesten Rechtsgebieten überhaupt und in keiner Konstellation ist es so notwendig sich vorab schlau zu machen. Aufschieben kann für alle Beteiligten - ausser dem der hinterlässt und unverrichteter Dinge geht - unangenehmste Folgen haben. Viele Fragen z. B. zum Testament und dazu wie ein korrekt erstelltes Testament auszusehen hat, beantworten Ihnen die bei unserer Hotline angeschlossenen Rechtsanwälte in wenigen Minuten zu einem preisgünstigen Tarif.

Weiterlesen > Rechtsberatung zum Erbrecht per Telefon

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Sollten Sie auf unserer Seite eine Antwort gefunden haben, würde uns das freuen. Es würde uns auch freuen, wenn Fragen offen geblieben sind, wenn Sie unseren Service, den wir im Internet seit Ende 1997 anbieten in Anspruch nehmen würden..

Dafür stehen Ihnen die bei uns angeschlossenen Rechtsanwälte gerne zur Bereitschaft.

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Unser Tip: Notieren Sie sich unsere Nummer 0900/1234 1010 und verstauen Sie diese in Ihrer Brieftasche oder speichern Sie diese in Ihrem Handy. Oder besser noch: Machen Sie beides, denn auch ein Handy kann mal verloren gehen. Unverhofft kommt oft und das gilt auch für rechtliche Schwierigkeiten, die sich manchmal unverhofft auftun.

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