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Sich zu Lebzeiten
über das Ableben Gedanken machen ist nicht
jedermanns Sache. Wenn es nicht viel gibt, um
das die Erben sich streiten können, mag das in
Ordnung sein. Anders sieht es aus, wenn z. B.
der Ehepartner, Lebenspartner nicht ruiniert
werden soll, wenn einer der Ehepartner stirbt.
Hier bietet sich das Berliner Testament als
Vorlage an.
Weiterlesen - Erbrecht
- Berliner Testament
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Oft ist zwischen
dem Erblasser und dem oder den Erben zu
Lebzeiten des Erblassers der Kontakt
eingeschlafen. Die noch mit dem Erblasser zum
Zeitpunkt des Todes in Verbindung stehenden
Erben blockieren dann oft die Kommunikation mit
jemandem, dem z. B. das Pflichterbe zusteht und
der seinen Pflichtteil beansprucht. Geht nichts,
bleibt nur die Auskunftsklage.
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- Auskunftsklage
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Die Schlacht ums
Erbe. Wer kriegt was? Jeder will seinen Anteil
am Erbe, aber so ganz klar wieviel den einzelnen
Erben zustehen ist nicht immer ersichtlich. Das
Erbteil muss jedoch irgendwie festgelegt
werden.
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- Erbanteil
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Der Staat
"erbt" nicht immer mit. Geht es aber
um grosse Summen oder grosse Vermögen, kann die
Erbschaftssteuer schon eine unangenehme
Überraschung sein. Dabei ist jedoch die zu
entrichtende Steuer nicht für alle Erben
gleich. Es kommt auch darauf an, wie nahe ein
Erbe dem Erblasser stand. Auch sind die
"Freibeträge", also die Summen für
die keine Steuer zu entrichten ist, manchmal
sehr viel höher, als allgemein angenommen.
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- Erbschaftssteuer
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Bei mehreren
Erben wird oft eine Person bestimmt, die den
Nachlass verwalten soll. Auch der Erblasser kann
zu seinen Lebzeiten einen solchen
Nachlassverwalter bestimmen. Das Erbe berechnet
sich aus der vorhandenen Aktiva, abzüglich der
ins Erbe fallenden Verbindlichkeiten. Oft
bestimmt hier das Misstrauen das Verhältnis zur
Person, die den Nachlass verwalten und verteilen
soll.
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- Nachlassverwalter
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Auch wenn es
vielen nicht gefällt, es gibt ihn nun einmal;
den Erbteil der dem oder den Pflichterben
zusteht. Jemanden so einfach enterben ist nicht
so einfach. Es müssen hier schon
schwerstwiegende Gründe vorliegen, die es
rechtfertigen einem Pflichteilberechtigten
seinen Pflichtteil zu entziehen.
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- Pflichtteil
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Jeder der ein
darüber nachdenkt ein Testament aufzusetzen,
sollte sich die Zeit nehmen, sich darüber zu
informieren, wie ein korrektes und somit
gültiges Testament auszusehen hat. Ein falsch
erstelltes und somit ungültiges Testament kann
für die vom Erblasser Bedachten unangenehme
Folgen haben.
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- Testament
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Das Erbrecht
gehört zu den kompliziertesten Rechtsgebieten
überhaupt und in keiner Konstellation ist es so
notwendig sich vorab schlau zu machen.
Aufschieben kann für alle Beteiligten - ausser
dem der hinterlässt und unverrichteter Dinge
geht - unangenehmste Folgen haben. Viele Fragen
z. B. zum Testament und dazu wie ein korrekt
erstelltes Testament auszusehen hat, beantworten
Ihnen die bei unserer Hotline angeschlossenen
Rechtsanwälte in wenigen Minuten zu einem
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Weiterlesen - Rechtsberatung
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