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Vorzeitige Beendigung der Auktion -

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Thema: Ebay-Auktion - Abbruch der Versteigerung -
Datum Juni 2005 - Ort: Köln
 
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Frage:   
 
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe eine Frage zu einer Versteigerung, die ich zur Zeit bei Ebay laufen habe. Ich habe dort eine alte Videokamera, ein Sammlerstück, eingestellt und nun von einem Bekannten ein sehr gutes Angebot für diese Kamera erhalten.

Die Auktion ist auf 10 Tage angesetzt und läuft heute den dritten Tag. Es sind auch bereits Angebote für die Videokamera gemacht worden, jedoch bewegen die sich im sehr kleinen Bereich.

Ich will die Versteigerung abbrechen, weil dieser Bekannte darauf besteht, die Kamera sofort zu erhalten.

Davon, dass die Kamera zur Zeit bei Ebay verkauft werden soll, weiss dieser Bekannte nichts.

Kann ich die Versteigerung bei Ebay abbrechen ohne Problem zu kriegen.

Für eine schnelle Antwort wäre ich Ihnen dankbar.

 

Antwort:
 

Zunächst einmal Folgendes: Was sich nach Versteigerung bei Ebay anhört ist keine echte Versteigerung, weil Versteigerungen in Deutschland nur bestimmten Personengruppen vorbehalten sind, zu denen Ebay nicht gehört.

Was Sie da bei Ebay gemacht haben ist, dass Sie Ihre Kamera zum Verkauf gegen Höchstgebot eingestellt haben. Wenn die Kamera also "ersteigert" wird, kommt damit ein Kaufvertrag zustande.

Wenn man die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Ebay in die Überlegungen mit einbezieht, sind Sie an Ihr Angebot zum Höchstpreis verkaufen zu wollen, bis zum Ende der Versteigerung gebunden.

Ebay lässt zwar unter bestimmten Bedingungen zu, dass eine "Auktion" vorzeitig beendet werden kann, die Bedingungen sind jedoch recht eng ausgelegt und gelten nur dann, wenn sich der Verkäufer sich über die Beschaffenheit des Angebotenen geirrt hat oder die Beschaffenheit sich innerhalb der Angebotszeit verändert hat.

Aber es sind z. B. auch weitere Konstellationen denkbar, so z. B., wenn das Angebotene untergegangen ist.

Beispiel: Sie bieten ein Motorrad an, dass Ihnen während der Angebotszeit gestohlen wird oder Sie bauen einen Unfall und das Motorrad ist Totalschaden. In beiden Fällen könnten Sie nicht mehr liefern, auch wenn Sie wollten.

Ebay lässt also eine vorzeitige Beendigung der Auktion zu. Es stellt sich jedoch die Frage, ob mit der Beendigung der Auktion dann nicht ein Vertrag mit der Person zustande gekommen ist, die zu diesem Zeitpunkt das Höchstangebot abgegeben hat.

Ein Gericht mag das möglicherweise anders beurteilen, ich persönlich bin der Rechtsauffassung, dass ein Vertrag mit diesem Höchstbietenden zustande gekommen ist. Es ist jedoch eine zweite Frage, ob ein solch zustandegekommener Kaufvertrag auch erfüllt werden muss.

Ist denn ein Vertrag zustandegekommen, bleibt dem lieferungspflichtigen Verkäufer die Möglichkeit den Vertrag anzufechten. 

Ein Anfechtungsgrund ist z. B. wenn der Verkäufer sich über verkehrswesentliche Eigenschaften des Angebotenen geirrt hat.

Wie Sie sicherlich unschwer erkennen können ist der Begriff "verkehrswesentlich" ein Gummibegriff, über den man trefflich streiten kann. Und wie immer wenn man über einen Gummibegriff trefflich streiten kann, besteht auch immer die Gefahr, dass im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung die Gerichte unterschiedlich berurteilen könnten. Es besteht also immer so etwas wie eine Rechtsunsicherheit, die jedoch für beide Parteien gilt.

Ist eine Sache untergegangen kann sie auch logischerweise nicht mehr geliefert werden.

Was einem leerausgegangenen Käufer dann bleibt, ist in solchen Fällen immer der Ersatz eines eventuell entstandenen Schadens.

Ein solcher Anspruch auf Schadensersatz muss jedoch begründet sein, d. h., dass auch ein Schaden entstanden und beweissbar ist. Dann müsste dieser Schaden auch noch eingeklagt werden. Die Praxis zeigt, dass dies in der Mehrzahl der Fälle wegen des Aufwandes unterbleibt.

In Ihrem Fall ist es jedoch so, dass Sie die Auktion abbrechen wollen, weil Sie einen Käufer haben, der einen guten Preis sofort zahlt. Das ist als Anfechtungsgrund einen Vertrag nicht mehr erfüllen zu müssen absolut unzureichend.

Sie würden sich also schadensersatzpflichtig machen. Ob der Ebay-Käufer Ihrer Kamera einen Schaden hätte und diesen versuchen würde zu realisieren, steht jedoch auf einem andern Blatt.

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