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Auch hier hat sich in den
letzten Jahren einiges geändert. Während noch vor
einigen Jahren z. B. ein Vater eines nichtehelichen
Kindes nahezu rechtlos war hat er heute ein gesteigertes
Mitspracherecht.
Das Umgangsrecht ist
heute Teil des Sorgerechts, dass beim einem Kind beide
Elterteile gemeinsam haben.
Was sich in der Theorie
gut und einfach anhört ist jedoch in einer Vielzahl von
Fällen im täglichen Leben alles andere als easy zu
handhaben. Einer der Hauptgründe ist nicht zuletzt,
dass gemeinsame Kinder für viele das letzte Mittel sind
den ehemaligen Partner noch unter Druck setzen zu
können.
Die Machtausübung auf
den Expartner über das Kind, die Kinder, ist allseits
genauso beliebt wie unverantwortlich.
Das Gesetz gibt den
Eltern die Verantwortung an die Hand in Kindeswohl in
allen Fällen des täglichen Lebens immer irgendeine
Lösung zu finden die nicht nur den Eltern, sondern und
das ist das Hauptanliegen des Gesetzgebers auch dem Kind
gerecht wird.
Der Streit entzündet
sich leider allzu oft am Umgang, dem Umgangsrecht, dem
Recht mit dem Kind Umgang zu haben und zu pflegen.
Wer holt das Kind wann
ab? Wer bringt es zurück? Wie lange kann es bei wem
bleiben? Kann man den Umgang mit den ungeliebten
Schwiegereltern verhindern? Wer kann das Kind wann und
wie lange mit in Urlaub nehmen? Was wenn die Eltern
hunderte von Kilometern auseinander leben? Was, wenn ein
neuer Lebenspartner mit dem Kind oder das Kind mit ihm
nicht klarkommt.
Der Gesetzgeber erwartet
hier, dass die Eltern sich im Kindeswohl einigen. Eine
schöne Theorie, die leider vielmal nicht funktionier.
Und wenn es nicht funktioniert müssen wie immer die
Gerichte entscheiden. |