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Was kostet eine Scheidung.
Eine Frage, die immer wieder an die bei unserer Hotline
angeschlossenen Rechtsanwälte herangetragen wird.
Für die Berechnung der
Kosten der Scheidung wird das Einkommen der
Scheidungswilligen der letzten drei Monate herangezogen.
Hier ein paar Beispiele:
Gemeinsamens Einkommen:
1000 Euro ergibt 3000,00 Euro. Hinzu kommen 1000 Euro
für den Versorgungsausgleich. Ergibt einen
Gegenstandswert von 4000 Euro.
Anwaltskosten: rd. 750,00
Euro - Gerichtskosten 210,00 Euro. Gesamtkosten: 960
Euro.
Sind Kinder da, reduziert
jedes Kind den Gegenstandswert um 250 Euro.
In diesem Fall ergäbe
das einen Gegenstandswert von 2500 Euro und die
Gesamtkosten würden 864 Euro betragen.
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Weitere Beispiele:
Gegenstandswert: 5500
Euro - Gesamtkosten rd. 1300 Euro Gegenstandswert: 6250
Euro - Gesamtkosten rd. 1440 Euro Gegenstandswert: 7750
Euro - Gesamtkosten rd. 1582 Euro Gegenstandswert: 9999
Euro - Gesamtkosten rd. 1862 Euro
Bei einen Gegenstandswert
von 31000 Euro, was einem monatlichen Gesamtverdienst
zweier Scheidungskandidaten von 10 000 Euro entspricht
würden sich die Gesamtkosten der Scheidung auf rd. 3200
Euro belaufen.
.......
Diese Beispiele stellen
nur eine ungefähre, schnelle Orientierunghilfe dar,
weil viel Menschen wirklich keinerlei Vorstellung haben
welche Kosten auf sie im Falle einer Scheidung zukommen. |