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Scheidung > Nachehelicher Unterhalt _

Scheidungsrecht > Scheidung > Unterhalt nach der Ehe.

Gibt es auch nach den Änderungen aus den Jahren 2007/2008 noch, aber unter sehr viel "strengeren" Voraussetzungen, als dies jahrzehntelang der Fall war.

Das Gesetz sieht nun die Eigenverantwortlichkeit des Einzelnen vor.

Grundsätzlich gilt: Eine muss bedürftig sein, der andere leistungsfähig.

Was heisst das nun? 

Zu dem wenigen Ausnahmen, die das Gesetz von vorneherein zulässt gehört z. B. wenn es Kleinstkinder zu versorgen gilt oder, wenn der ehemalige Ehepartner so schwer erkrankt ist, dass er sein Einkommen selbst nicht mehr erbringen kann.

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Wie sieht es also aus mit den nachehelichen Unterhalt?

Nach den neuen Regelungen des Familienrechts zum nachehelichen Unterhalt soll jeder sich gefälligst, so möglich, selbst versorgen. Es besteht kein Anrecht mehr darauf, vom wirtschaftliche Stärkeren automatisch versorgt zu werden.

Sinn macht das insofern, als dass, ein solcher, nach einer Trennung, nach einer Scheidung ja wahrscheinlich eine neue Familie gründen wird, die er dann zu versorgen hat. Wenn das Einkommen nicht gerade überdimensional ist, würde die neue Familie unter den alten Regelungen des Familienrechts, Scheidungsrecht und dem Normen zum Unterhalt übermässig benachteiligt. 

Jahrzehntelang war es ja tatsächlich so, dass viele Geschiedene wegen des nachehelichen Unterhalts gar nicht mehr in der Lage waren eine neue Familie zu gründen, Kinder in die Welt zu setzen.

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