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Für das Getrenntleben
gelten besondere "Spielregeln".
So wird für diese Zeit
u. U. ein sogenannter Trennungsunterhalt festgelegt,
sofern die Partner sich nicht freiwillig einigen.
Der wirtschaftlich
Stärkere unterstützt den wirtschaftlich Schwächeren.
Sind Kinder vorhanden
werden auch hier vorläufige Regelungen getroffen. Dies
alles unter dem Aspekt des Trennungsjahrs, dass nach dem
Willen des Gesetzgebers eingehalten werden muss, damit
die Ehepartner sich darüber klar werden sollen, ob Sie
sich tatsächlich scheiden lassen wollen.
Aus diesem Grund sind
auch an die von vielen gewünschte Härtefallscheidung
schwerwiegende Argumentationen gebunden.
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