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Scheidung > Getrenntlebend > Regeln _

Für das Getrentleben gelten andere Regeln.

So wird für diese Zeit u. U. ein sogenannter Trennungsunterhalt festgelegt, sofern die Partner sich nicht freiwillig einigen.

Der wirtschaftlich Stärkere unterstützt den wirtschaftlich Schwächeren.

Sind Kinder vorhanden werden auch hier vorläufige Regelungen getroffen. 

Dies alles unter dem Aspekt des Trennungsjahrs, dass nach dem Willen des Gesetzgebers eingehalten werden muss, damit die Ehepartner sich darüber klar werden sollen, ob Sie sich tatsächlich scheiden lassen wollen.

Aus diesem Grund sind auch an die von vielen gewünschte Härtefallscheidung schwerwiegende Argumentationen gebunden.

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Trennungsjahr _

Der Gesetzgeber vertritt die "Meinung", dass jede Ehe es verdient hat eine Chance zu erhalten. Das Trennungsjahr soll also sowas wie ein Bedenkzeit darstellen. Erst danach kann die Scheidung eingereicht werden.

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