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Die Gerichtskosten bei einer Scheidung stellen den
kleineren Teil der Kosten dar. Diese fallen immer an,
während zwei sich scheiden lassen Wollende ihre
Scheidung mit einem Anwalt durchziehen können. Die
Kosten können dann geteilt werden.
Die Gerichtskosten richten sich wie die Kosten für
den Rechtsanwalt nach dem Gegenstandswert (auch
Streitwert genannt).
Hier ein paar Beispiele anfallender Gerichtskosten:
Streitwert: 4000 Euro - Gerichtskosten: rd. 210,00
Euro
Streitwert: 5000 Euro - Gerichtskosten: rd. 302,00
Euro
Streitwert: 6250 Euro - Gerichtskosten: rd. 210,00
Euro Streitwert: 10 000 Euro - Gerichtskosten: rd.
392,00 Euro Streitwert: 31 000 Euro - Gerichtskosten:
rd. 740,00 Euro Diese Auflistung stellt nicht den
Anspruch vollständig oder bis auf den Cent genau zu
sein, weil die Beträge hinter dem Komma auf- oder
abgerundet wurden. Diese Listung soll jemandem der
keine Vorstellung über bei einer Scheidung anfallende
Gerichtskosten hat, einen ungefähren Überblick
verschaffen. ........ Rechtsanwalt
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