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Unterhalt, Barunterhalt _

Wer jemand eine Wohnung bietet und im Supermarkt für ihn einkauft und bezahlt, leistet Naturalunterhalt.

In der heutigen Zeit des bargeldlosen Verkehrs hört sich Barunterhalt, zugegeben, etwas altmodisch an, aber das ist halt der Gesetzestext und der stammt noch aus einer Zeit, wo bar bezahlen noch der Standard war.

Aber es ist so. Derjenige, bei dem die Kinder nicht leben und unterhaltsverpflichtet ist, leistet den sogenannten Barunterhalt. Er muss halt Geld (kann auch noch Bargeld sein) zur Verfügung stellen.

Derjenige, bei dem die Kinder leben und aufwachsen muss keinen Unterhalt zahlen. Seine Leistung ist das was man den Naturalunterhalt nennt.

Sind die Kinder dann mal volljährig und aus dem Haus muss dann auch der bisher Naturalunterhalt Leistende den Kindern Barunterhalt zahlen.
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