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Telefonberatung: Meist 24 Stunden täglich, auch SA + SO. Beratung per Mail: Jederzeit

Wichtige Informationen zur Beratung zum Strafrecht:

Vorab: Immer wieder berichten uns bei uns angeschlossene Rechtsanwälte, dass, gerade wenn Anrufe zum Strafrecht kommen, die Anrufer sich erst einmal vergewissern und zugesichert haben wollen, dass Rechtsanwälte dem Berufsgeheimnis und der Schweigepflicht unterliegen.

Seien Sie versichert: Kein Anwalt wird das von Ihnen Gehörte weitergeben. An niemanden! Er kann auch nicht gezwungen werden Informationen herauszugeben.

Eine zweite Frage die immer wieder gestellt wird ist, ob sicher ist, dass die Anwälte nicht abgehört werden.

Weil Rechtsanwälte, wie z. B. auch Priester, der Schweigepflicht unterliegen ist es vom Gesetz her nicht gestattet deren Telefone zu überwachen. Wenn Sie uns jetzt aber fragen, ob wir sicher sind, dass Anwälte nicht abgehört werden, müssen wir diese Frage leider so beantworten, dass wir das zwar glauben, aber uns keineswegs zu 100% sicher sind.

Wir arbeiten jedoch auch mit Rechtsanwälten, die "deutsche Anwälte im Ausland sind", also nicht in Deutschland ansässig sind. Deren Telefone im Ausland können von deutschen Behörden nicht abgehört werden. Ausländische Behörden dürften (schon wegen der Sprache) wenig Interesse haben, einen ausländischen "Wald- und Wiesenanwalt", der nicht gerade dafür bekannt ist, die grössten Ganoven auf diesem Erdball zu vertreten, abzuhören. Dies umso mehr, wenn seine Kunden aus Deutschland kommen und die Anrufe oder Anfragen per Mail keinen Bezug zum jeweiligen Land haben.

Hinzu kommt, dass auch das Abhören deutscher Anwälte im Ausland gegen alle gesetzlichen Normen z. B. aller EU-Staaten verstossen würde.

Diese, bei uns angeschlossenen Rechtsanwälte erreichen Sie über unsere Hotlinenummer für Strafrecht (wie auch für die sonstigen Rechtsgebiete) bevorzugt am späten Abend und in der Nacht.

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Wissenwertes zum Strafrecht

Das Strafrecht gehört wohl zu den von "normalen" Menschen am wenigsten verständliche Rechtsgebiet.

Wie z. B. die Verurteilung der Berliner Raser wegen Mordes zeigt, ist das Strafrecht in Teilen sehr auslegbar. Dieses Urteil wurde dann vom Bundesgerichtshof wieder aufgehoben und an das Gericht in Berlin zu erneuten Prüfung zurück verwiesen.

Das Strafrecht ist aber auch gleichzeitig so ziemlich die einzige Rechtsecke, in der jeder Fall ein Einzelfall ist und deshalb auch als Einzelfall von Gerichten zu beurteilen und zu bewerten.

Es macht deshalb keinen Sinn, wie das in anderen Rechtsgebieten möglich ist, hier in unserer Seite auf vieles übertragbare Fallstellungen zum Strafrecht einzustellen.

Etwas abgeschwächt mag das für das Verkehrsstrafrecht nicht gelten, bei dem es einen gewissen Spielraum gibt, innerhalb dessen bei einem Verstoss gegen dieses Strafrecht des Verkehrs, ungefähr eingeschätzt werden kann, was einem Autofahrer z. B. bei Fahrerflucht blühen könnte. Oder bei Fahrten unter Alkoholeinfluss, Fahrten unter dem Einfluss von Drogen. Hier hat sich die Rechtsprechung auf mehr oder weniger einschätzbare Strafmasse eingependelt.

In einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren kann alles was ein Beschuldigter, Verdächtiger so verbal von sich gibt später in einem eventuellen Strafverfahren gegen ihn verwendet werden, auch wenn dieses vielleicht nur auf einem Irrtum oder der Verwirrung beruht.

So ist es einem mit einer Straftat Bezichtigtem generell anzuraten erst mal den Mund zu halten, zu hinterfragen, was man ihm vorwirft. Das gilt für alle Fälle, ganz gleich, ob der Vorwurf nun berechtigt ist oder nicht. Es sollte nicht "blauäugig" davon ausgegangen werden, dass die "Gerechtigkeit" siegen wird.

Das Gesetz ist für alle gleich, die Umsetzung der gesetzlichen Normen durch die Strafverfolgungsbehörden ist es leider nicht immer.

Es sollte sich nicht darauf verlassen werden, dass z. B. die Staatsanwaltschaft ihrem gesetzlichen Auftrag nachkommt alles festzustellen, was für die Schuld eines Beschuldigten spricht, aber auch festzustellen, was für dessen Unschuld massgeblich sein könnte. Letzteres wird leider allzu oft vernächlässigt.

 

Rechtsanwalt Strafrecht

Die Einschaltung einer Rechtsanwalts, der vom Gesetz her keinerlei Verpflichtung hat, mit den Strafverfolgungsbehörden zu ungunsten seines Mandanten zusammen zu arbeiten, ist in den meisten Fällen umgehend angesagt und angebracht.

Das gilt auch für "kleinere" behauptete Rechtsverstösse z. B. in Verbindung mit dem Auto, dem Strassenverkehr.

In der Nacht von der Polizei gestoppt?

Ein Verkehrsunfall in der Nacht (aber auch am Tag), eine sich für einen Dritten undurchsichtig darstellende Situation "Wer hat den Unfall verursacht"?

Die Polizei überschreitet „hin und wieder“ ihre Kompetenzen was Alkoholkontrollen, aber insbesondere Kontrollen zum Genuss von Drogen angeht.

Ein Unfallgegner stellt eine Unfallsituation ganz anders dar, als sie sich tatsächlich ereignet hat.

Wussten Sie z. B., dass bei einem Unfall zwischen Auto und Fahrrad der Fahrer des Autos seine Unschuld beweisen muss, bzw., beweisen muss, dass der Fahrradfahrer die Schuld am Unfall hat?

Was also tun?

In solchen, für die Betroffenen Stresssituationen, ist es wichtig sofort jemanden erreichen zu können, der eventuell auch das Sprechen für ihn übernimmt, hinterfragt, bevor Antworten gegeben werden.

Gleiches gilt, wenn Ihnen das SEK (bewusst etwas übertrieben jetzt) morgens um sechs die Tür eintritt, Sie mit Waffengewalt aus dem Bett holt und Sie mit einem Straftatvorwurf konfrontiert.

Eine Telefonnummer eines möglichst sofort erreichbaren Anwalts sollten Sie also immer direkt zur Hand haben. Das kann der eigene Hausanwalt sein, den sie dann auch frühmorgens oder nachts aus dem Bett holen können, das kann aber auch die Nummer einer (unserer) Anwaltshotline sein.


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Wir freuen uns, wenn Sie hier eine Antwort auf eine Ihrer Fragen gefunden haben sollten.


Haben Sie keine Antwort gefunden, stehen Ihnen die bei uns angeschlossenen Rechtsanwälte gerne zur Verfügung, um Ihnen weiterzuhelfen. Oft ist eine Frage in wenigen Minuten beantwortet und das Problem gelöst.

Und; nicht alles was im Internet zu finden ist, sollte ungeprüft übernommen werden!


Sehen Sie dazu die Informationen unserer Indexseite!
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Unser Tip: Notieren Sie sich unsere Nummer 0900/1234 1010 (1,95 €/Min aus dem Festnetz. Mobilfunkpreise abweichend) und verstauen Sie diese in Ihrer Brieftasche oder speichern Sie diese in Ihrem Handy. Oder besser noch: Machen Sie beides, denn auch ein Handy kann mal verloren gehen. Unverhofft kommt oft und das gilt auch für rechtliche Schwierigkeiten, die sich manchmal unverhofft auftun.

080618

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