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Stichwort: Ausgleich des Zugewinns _

Zugewinnausgleich.

Ehepaare die zu Beginn oder vor der Ehe nichts Gesondertes vereinbaren und sich dann später trennen teilen sich bei Trennung den in der Ehe erworbenen Zugewinn. 

Wird eine Ehe der die sogenannte Zugewinngemeinschaft zugrunde lag getrennt, wird das in der Ehe Hinzugewonnene gerecht geteilt. Zum Hinzugewonnenen gehören auch erworbene Rentenansprüche.

Ist nichts da, gibt es auch nichts zu teilen. Ist in der Ehe einer ein Verschwender, der andere ein Sparsamer, ist am Ende der Sparsame der Dumme.

Ehepaare ohne Ehevertrag leben somit automatisch im Rechtszustand der Zugewinngemeinschaft.

Aber auch dazu gibt es viele Missverständnisse, vieles ist unklar.

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Wir können hier nur raten, wenn Sie beabsichtigen sich zu trennen:

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