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Stichwort: Strafprozess

Einem Strafprozess geht immer eine Verletzung der geltenden Strafgesetze voraus. 

Einem Strafprozess gehen immer Ermittlungen der Staatsanwaltschaft voraus.

Oft auch ging einen Strafprozess ein Strafbefehl voraus, gegen den der Betroffene vorgegangen ist, weil er damit nicht einverstanden war.

Im Vorfeld ermittelt der Anwalt des Staates, der Staatanwalt. Das Gericht entscheidet über die Zulassung des vom Staatsanwalt begehrten Strafverfahrens und ob bestraft wird und wenn ja - über das Strafmass. 

Anders als im Zivilprozess können im Strafprozess neue Beweise jederzeit bis zur Urteilsverkündung vorgebracht werden. Der sogenannte verspätete Beweis existiert in der Strafprozessordnung nicht.

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