![]() ![]() ![]() Themenseiten: Arbeitsrecht | Mietrecht | Familienrecht | Scheidung | Erbrecht | Verkehrsrecht | Vertragsrecht | Strafrecht | Betreuungrecht | > Anwaltlicher Notdienst |....Stichwort: Prozesskostenhilfe _Abgekürzt: PKH - wird Personen mit niedrigem Einkommen gewährt, wobei das frei zur Verfügung stehende Einkommen die wesentliche Rolle spielt. Insofern ist "niedriges Einkommen" eine irreführende Bezeichnung, alsdass es nicht nur niedrige Einkommen betreffen kann. Zahlungen wie Alimente, Ratenkredite, etc. werden berücksichtigt - auch Pfändungen. Je nach Einkommen wird PKH mit und ohne Ratenzahlung gewährt, wobei - ohne Ratenzahlung - im Falle der Bewilligung bedeutet, dass die bewilligte Prozesskostenhilfe nicht zurückgezahlt werden muss. Wird Prozesskostenhilfe gewährt ist das
meist ein positives Zeichen, den Juristen der Gerichte prüfen vorab
grob worum es geht. Wenn etwas als klar aussichtslos erscheint, wird
keine Prozesskostenhilfe gewährt.
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