![]() ![]() ![]() Themenseiten: Arbeitsrecht | Mietrecht | Familienrecht | Scheidung | Erbrecht | Verkehrsrecht | Vertragsrecht | Strafrecht | Betreuungrecht | > Anwaltlicher Notdienst |....Stichwort: Pfandung, PfändungsfreibetragWieviel kann vom Einkommen, dem Gehalt gepfändet werden? Da auch der schlimmste Schuldner noch von irgendwas leben muss, gibt es den Pfändungsfreibetrag, d. h. ein Gläubiger oder der Gerichtsvollzieher kann alles über diesem Betrag liegende pfänden. Der pfändfreie Betrag hat beim Schuldner zu verbleiben. Der Pfändungsfreibetrag wird regelmässig an die "Lebenshaltungskosten angepasst. Aktuell (gültig bis Mitte 2019) liegt der Pfändungsfreibetrag bei 1134 Euro für eine Person ohne Unterhaltsverpflichtungen. Für jemanden, der einer Person unterhaltsverpflichtet ist liegt der aktuelle Pfändungsfreibetrag bei 1565 Euro. Für jemanden der zwei Personen unterhaltsverpflichtet ist bei etwas mehr als 1800 Euro. Jemand der niemandem
unterhaltsverpflichtet ist und ein Einkommen von ca. 3500 hat muss sich
von diesem Geld etwas mehr als 1600 Euro pfänden lassen.
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