![]() ![]() ![]() Themenseiten: Arbeitsrecht | Mietrecht | Familienrecht | Scheidung | Erbrecht | Verkehrsrecht | Vertragsrecht | Strafrecht | Betreuungrecht | > Anwaltlicher Notdienst |....Stichwort: Parteien _Zivilrecht - Zivilprozessordnung - Die Parteien sind die Gegner, die sich in einem Zivilprozess gegenüber stehen, also Kläger und Beklagter. Jeder kann sich hier selbst vertreten oder z. B. von der Schwester, dem Bruder, dem Schwager oder dem besten Freund vertreten lassen, sein Verfahren also selbst führen, ohne einen kostenverursachenden Anwalt einzuschalten. Aber; er sollte auch wissen was er tut, denn seine Fehler gereichen ihm zum Nachteil. Das Gericht hat neutral zu sein, sodass Hinweise hier selten erfolgen. Eine preiswerte Möglichkeit ist die
Prozessbegleitung durch einen Anwalt, der aber nicht mandatiert ist.
Heisst: Sie lassen sich z. B. per Telefon oder aber auch per eMail durch
den Prozess begleiten. Der Anwalt kann sie dort, wo Sie vielleicht
falsch oder missverständlich formulieren korrigieren und anleiten.
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