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Stichwort: Staffelmiete _

Seit Inkrafttreten der Mietrechtsreform zum 01. September.2001 können Staffelmietverträge unbeschränkt vereinbart werden. Die Mietdauer ist dabei unerheblich.

Der Mietzins ist dabei für mindestens 1 Jahr unverändert zu halten. 

Die Umlage von 11% der Kosten einer Modernisierung auf den Mieter ist für den Zeitraum des Mietvertrages nicht möglich.

Besteht ein langjähriger, befristeter Staffelmietvertrag, kann der Mieter sich aus diesem nach 4 Jahren lösen, ganz gleich wie lange die Restlaufzeit noch sein sollte.

Massgeblich ist das Datum des Vertragsabschlusses über eine Staffelmiete, auch wenn bis zu diesem Zeitpunkt ein irgendwie anders geartetes Mietverhältnis bestand.

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