![]() ![]() ![]() Themenseiten: Arbeitsrecht | Mietrecht | Familienrecht | Scheidung | Erbrecht | Verkehrsrecht | Vertragsrecht | Strafrecht | Betreuungrecht | > Anwaltlicher Notdienst |....Stichwort: Mietergemeinschaft _Mietrecht - Mietergemeinschaft _ Zunächst kann allgemein unter Mietergemeinschaft auch die in einem Haus lebenden Parteien verstanden werden. Also Sie und Ihre Nachbarn. Unter Mietergemeinschaft kann aber auch verstanden werden, wenn sich mehrere Personen zusammen tun und gemeinsam eine Wohnung, eine Immobilie mieten. Bei einer derartigen Mietergemeinschaft sind mehrere (mind. 2) Personen oder Parteien gemeinschaftlich Mieter. Ein bestehender Mietvertrag kann nur diesen Parteien gemeinsam gekündigt werden. Die Parteien können einen solchen Mietvertrag, so in diesem Mietvertrag nichts anderes vereinbart ist, auch nur gemeinsam kündigen. Das häufigste Beispiel ein Mietergemeinschaft ist, wenn Paare gemeinsam einen Mietvertrag unterschreiben. Die Mieter schulden die Miete als Gesamtschuldner. Im Innenverhältnis kann jede Partei der Mietergemeinschaft von der anderen einen Anspruch auf Zustimmung zur Kündigung haben. Auch das Gesamtschuldverhältnis begründet im Innenverhältnis geldwerte Ansprüche der Gesamtschuldner gegeneinander. Tipp: Anwalt fragen! Bei unserer Hotline
erledigen die Anwälte das in wenigen Minuten. ... Impressum | Datenschutzerklärung ... ![]() Anwaltshotline > Rechtsberatung Pferderecht | Rechtsberatung Wettbewerbsrecht | Rechtsberatung Familienrecht | Rechtsberatung Betreuungsrecht | Rechtsberatung Zwangsvollstreckung | Rechtsberatung Inkasso | Rechtsberatung Arbeitsrecht | Rechtsberatung Erbrecht | Rechtsberatung Mietrecht | ![]() ![]() |