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Stichwort: Kündigung _

Die Kündigung findet sich in fast allen Rechtsgebieten wie Arbeitsrecht - Mietrecht - Vertragsrecht etc. 

Eine Kündigung bezeichnet die Willensbekundung eine bestehendes Schuldverhältnis ( Vertragsverhältnis ) beenden zu wollen und stellt eine einseitige Willenserklärung dar, die dann nicht mehr so einfach zurückgenommen werden kann.

Auf Zeit abgeschlossene Verträge bedürfen keiner Kündigung. Sie enden zum im Vertrag bestimmten Datum.

Wie eine Kündigung im Einzelfall auszusehen hat, hängt von dem Umständen des Einzelfalls ab, die gegebenen Möglichkeiten, sind derart vielfältig, dass sie sich nicht im wenigen Sätzen auch nur halbwegs verständlich darstellen lassen.

Man sollte glauben, dass die Kündigung eines Vertrags eine relativ einfache Angelegenheit ist. Trotzdem passieren immer wieder gravierende Fehler, die auch vielfach von Firmen, gerade im Internet, immer wieder provoziert werden.

Wussten Sie, dass eine Kündigungsfrist von 28 Tagen kein Monat, sondern genau vier Wochen sind? Es gibt aber Firmen die erkennen eine vierwöchige Kündigung nicht an, behaupten 28 Tage seien ein Monat und somit z. B. eine Kündigung am 2.12. zum 31.12 verspätet. 

Einer dieser Firmen ist der Internetprovider Speedbone.

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