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Stichwort: Klageerzwingungsverfahren _

Was, wenn jemand Opfer eines Delikts, eines Verbrechens geworden ist und es ist Strafanzeige erstattet, aber es geschieht nichts?

Oder aber: Die Strafbehörden stellen eine Verfahren ein, aus welchen Gründen auch immer.

Muss der Bürger eines Rechtsstaats das so ohne Weiteres hinnehmen?

Für diese Fälle gibt es im Strafrecht das Klageerzwingungsverfahren.

Im Falle, dass ein Verfahren nicht aufgenommen oder eingestellt wird, hat der Geschädigte die Möglichkeit des Klageerzwingungsverfahrens. 
Der Antrag wird beim zuständigen Gericht gestellt, muss detailliert begründet und zumindest von einem Rechtsanwalt unterschrieben sein.

Die Mehrheit der Normalmenschen, weil Nichtjuristen, dürfte damit überfordert sein, es sollte also ein Anwalt ran, wenn überhaupt eine Chance bestehen sollte, dass ein Verfahren erzwungen werden kann.

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Fragen zum Klageerzwingungsverfahren? 

Vor sollte es sich aber lohnen ganz einfach mal einen Anwalt zu befragen wie er das sieht, ob er Chancen sieht die Eröffnung eines Verfahren erzwingen zu können, denn das Beauftragen eines Anwalts in solchen Angelegenheiten kann schon ins Geld gehen.

Die Rechtsanwälte der Anwaltshotline Justitia Direkt stehen Ihnen auch bei Fragen zum Klageerzwingungsverfahren 7 Tage in der Woche zur Verfügung und beraten Sie auch vorbeugend!

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